Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereits im Jahr 2024 mitteilte, gibt es anhaltend auch beim Medikament AMOXIXILLIN-RATIOPHARM® COMP. 875/125 MG Lieferengpässe. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch AMOXIXILLIN-RATIOPHARM® COMP. 875/125 MG ist aktuell betroffen.
Details zum Lieferengpass beim Medikament AMOXIXILLIN-RATIOPHARM® COMP. 875/125 MG
Die Lieferengpassmeldung für das Medikament der Firma ratiopharm GmbH bleibt vorerst bis zum 17.11.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Als Alternativpräparat für AMOXIXILLIN-RATIOPHARM® COMP. 875/125 MG wird jedoch vom Bundesinstitut Amoxicillin-ratiopharm comp. 875/125 mg Filmtabletten vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Bevor Sie Produkte kaufen, holen Sie sich bitte die Meinung qualifizierter Fachkräfte ein.
Es gibt verschiedene Ursachen für Knappheiten bei der Versorgung mit Medikamenten: Von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis hin zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch ist die hauptsächliche Wurzel des Problems darin zu finden, dass für die meisten Wirkstoffe nur noch eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Hauptsitz in China und Indien haben, was oft weit entfernt ist. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit.
AMOXIXILLIN-RATIOPHARM® COMP. 875/125 MG: Die Details zum Arzneimittel
Bei AMOXIXILLIN-RATIOPHARM® COMP. 875/125 MG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seiner Wirkstoffe Amoxicillin-Trihydrat und Kaliumclavulanat von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Störungen verschrieben:
- Nicht näher bezeichnete chronische Bronchitis
- Akute Sinusitis, nicht näher bezeichnet
- Otitis media, nicht näher bezeichnet
- Pneumonie, nicht näher bezeichnet
- Chronische obstruktive Lungenkrankheit mit akuter Exazerbation, nicht näher bezeichnet: FEV1 nicht näher bezeichnet
- Lokale Infektion der Haut und der Unterhaut, nicht näher bezeichnet
- Periapikaler Abszess ohne Fistel
Medikament | AMOXIXILLIN-RATIOPHARM® COMP. 875/125 MG |
---|---|
Hersteller | ratiopharm GmbH |
PZN | 01827109 |
Wirkstoffe | Amoxicillin-Trihydrat und Kaliumclavulanat |
Gültigkeitszeitraum | 15.10.2024 bis 30.11.2024 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | Amoxicillin-ratiopharm comp. 875/125 mg Filmtabletten |
Begründung für den Lieferengpass | Erhöhte Nachfrage |
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Verfügbarkeit und Ausblick
Ob es im Fall AMOXIXILLIN-RATIOPHARM® COMP. 875/125 MG beim aktuell definierten Geltungszeitraum bleibt, kann derzeit nicht gesagt werden, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Engpass noch länger anhält.
Aktuell sind die Apotheken besonders gefordert und müssen klug auf die vorhandenen Engpässe reagieren. Bei einigen Medikamenten ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Obwohl dies derzeit gut zu funktionieren scheint, stellt es auf Dauer jedoch keine ausreichende Lösung für die Probleme dar.
Schon seit längerem gab es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen. Die Folgen der neuen Regelungen für das Problem werden nun aufmerksam verfolgt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 17.10.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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