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Lieferengpass bei ESTRIFAM® 1 MG: Das sind die Ursachen für die aktuelle Knappheit des Arzneimittels

Bereits im Jahr 2024 wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, dass es anhaltend auch beim Medikament ESTRIFAM® 1 MG Lieferengpässe gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Aliaksandr

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Das gilt aktuell auch für ESTRIFAM® 1 MG.

Probleme in der Produktion bei ESTRIFAM® 1 MG

Die Mitteilung über den Lieferengpass für das Medikament, verkauft von Novo Nordisk Pharma GmbH, bleibt für den Zeitraum vom 10.10.2024 bis zum 31.12.2024 aufrechterhalten. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Als Alternativpräparat für ESTRIFAM® 1 MG wird jedoch vom Bundesinstitut Estrifam 1 mg vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Auf die Suche nach Alternativen im Ausland sollte verzichtet werden.

Es gibt verschiedene Ursachen für Knappheiten bei der Versorgung mit Medikamenten: Von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis hin zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch ist die hauptsächliche Wurzel des Problems darin zu finden, dass für die meisten Wirkstoffe nur noch eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Hauptsitz in China und Indien haben, was oft weit entfernt ist. Für ESTRIFAM® 1 MG sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird.

ESTRIFAM® 1 MG: Die Details zum Arzneimittel

Bei ESTRIFAM® 1 MG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Estradiol-Hemihydrat von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Klimakterische Störung, nicht näher bezeichnet
MedikamentESTRIFAM® 1 MG
HerstellerNovo Nordisk Pharma GmbH
PZN08622563
WirkstoffEstradiol-Hemihydrat
Gültigkeitszeitraum10.10.2024 bis 31.12.2024
relevant im Krankenhausnein
AlternativpräparatEstrifam 1 mg
Begründung für den LieferengpassProbleme in der Herstellung

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Wann ist das Medikament wieder lieferbar?

Es ist unklar, ob im Fall ESTRIFAM® 1 MG der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.

Die Apotheken stehen derzeit vor besonderen Herausforderungen und setzen alles daran, Lösungen zu finden, wenn ein bestimmtes Medikament knapp ist. Für Personen, die auf Langzeitmedikation angewiesen sind, ist es entscheidend, frühzeitig nach Ersatzmöglichkeiten zu suchen. Hierbei ist es von großer Bedeutung, das Rezept rechtzeitig in der Arztpraxis abzuholen und in der Apotheke vorzulegen, solange die aktuelle Medikation noch ausreicht. Auf diese Weise bleibt der Apotheke genügend Zeit, um das benötigte Medikament zu beschaffen. Dennoch sollte darauf geachtet werden, Medikamente nicht in übermäßigen Mengen zu horten, da dies die Engpässe noch verschärfen kann.
Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Wir werden sehen, wie sich die Umsetzung der neuen Regelungen auf das Problem auswirkt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 10.10.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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