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Lieferengpass bei CUSTODIOL: Wie lange wird das Medikament nicht lieferbar sein?

Bereits im Jahr 2024 wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, dass es anhaltend auch beim Medikament CUSTODIOL Lieferengpässe gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Axel Bueckert

Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch CUSTODIOL ist aktuell betroffen.

Probleme in der Produktion bei CUSTODIOL

Für das Medikament vom Pharmazeuten Dr. Franz Köhler Chemie Gesellschaft mit beschränkter Haftung erstreckt sich die Lieferengpassmeldung vorerst bis zum 17.09.2025. Das Lieferdefizit ist vor allem deshalb heikel, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Als Alternativpräparat für CUSTODIOL wird jedoch vom Bundesinstitut Custodiol vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. In jedem Fall gilt hier: Es wird nachdrücklich davon abgeraten, im Ausland nach Ersatzlösungen zu suchen.

Verschiedene Faktoren können individuell oder in Kombination dazu führen, dass es zu einem Lieferengpass bei einem bestimmten Medikament kommt. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird. Desweiteren ergänzt das Bundesinstitut dazu: "Identifizierte Stabilitätsprobleme innerhalb der Laufzeit bei Custodiol Flaschen (500 ml, 1000 ml)".

CUSTODIOL: Die Details zum Arzneimittel

Bei CUSTODIOL handelt es sich um ein zugelassenes Medikament, das vor allem wegen seiner Wirkstoffe Calciumchlorid-Dihydrat, Histidin, Histidinhydrochlorid-Monohydrat, Kalium-hydrogen-2-oxopentandioat, Kaliumchlorid, Magnesiumchlorid-Hexahydrat, Mannitol (Ph.Eur.), Natriumchlorid und Tryptophan von Bedeutung ist.

MedikamentCUSTODIOL
HerstellerDr. Franz Köhler Chemie Gesellschaft mit beschränkter Haftung
PZN08757671
WirkstoffeCalciumchlorid-Dihydrat, Histidin, Histidinhydrochlorid-Monohydrat, Kalium-hydrogen-2-oxopentandioat, Kaliumchlorid, Magnesiumchlorid-Hexahydrat, Mannitol (Ph.Eur.), Natriumchlorid und Tryptophan
Gültigkeitszeitraum18.09.2024 bis 17.09.2025
relevant im Krankenhausja
AlternativpräparatCustodiol
Begründung für den LieferengpassProbleme in der Herstellung

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Verfügbarkeit und Ausblick

Da der Engpass im Fall CUSTODIOL möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.

Die Apotheken stehen derzeit vor besonderen Herausforderungen und setzen alles daran, Lösungen zu finden, wenn ein bestimmtes Medikament knapp ist. Für Personen, die auf Langzeitmedikation angewiesen sind, ist es entscheidend, frühzeitig nach Ersatzmöglichkeiten zu suchen. Hierbei ist es von großer Bedeutung, das Rezept rechtzeitig in der Arztpraxis abzuholen und in der Apotheke vorzulegen, solange die aktuelle Medikation noch ausreicht. Auf diese Weise bleibt der Apotheke genügend Zeit, um das benötigte Medikament zu beschaffen. Dennoch sollte darauf geachtet werden, Medikamente nicht in übermäßigen Mengen zu horten, da dies die Engpässe noch verschärfen kann.
Die Bemühungen zur Eindämmung der Lieferengpässe von Arzneimitteln bestehen bereits seit einiger Zeit. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 17.09.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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