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Medizinischer Kunstfehler endet tödlich: Mutter (51) stirbt nach Operation mit nicht zugelassenen Geräten

Hätte diese Tragödie verhindert werden können? Eine 51-jährige Mutter verstarb infolge einer Operation, bei der Eierstöcke und Gebärmutter entfernt worden waren. Untersuchungen ergaben: Es wurden nicht zugelassene Geräte bei der Operation verwendet.

Nach einer Bauch-Operation verstarb die 51-jährige Jessica Bonner infolge einer Sepsis - bei der Behandlung kam es gleich zu mehreren Fehlern seitens der Ärzte (Symbolbild). (Foto) Suche
Nach einer Bauch-Operation verstarb die 51-jährige Jessica Bonner infolge einer Sepsis - bei der Behandlung kam es gleich zu mehreren Fehlern seitens der Ärzte (Symbolbild). Bild: dpa/Georg Wendt
  • Zweifach-Mutter stirbt überraschend nach Bauch-Eingriff
  • Medizinischer Kunstfehler: Darum hätte ihr Tod verhindert werden können
  • Medizinische Geräte nicht zugelassen - das sagt das Gutachten

Familie und Freunde trauern um die Zweifach-Mutter Jessica Bonner (51), die in Folge einer tödlichen Sepsis (Blutvergiftung) nach einer sogenannten Hysterektomie (Entfernung der Gebärmutter) und einer sogenannten Oophorektomie (Entfernungder Eierstöcke) verstarb. Das Tragische: Glaubt man den Gutachtern hätte der Tod der 51-Jährigen verhindert werden können.

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Die Mutter von zwei Kindern wurde im Oktober letzten Jahres wegen Beckenschmerzen und Verdacht auf Myomen, gutartige Wucherungen in der Gebärmutter, in das "Good Hope Hospital" in Sutton Coldfield, West Midlands, eingeliefert, berichtet der britische "Express". Nach der Operation, bei der beide Eierstöcke und Gebärmutter entfernt worden, bekam sie Fieber und ihr Herzschlag beschleunigte sich. Jedoch: Erst am nächsten Tag wurde ein Darmdurchbruch bei der 51-Jährigen feststellt - sie wurde notoperiert.

Zweifach-Mutter verstirbt an Sepsis nach Bauch-Operation

Trotz Notoperation verstarb die Mutter an den Folgen einer tödlichen Sepsis aufgrund des Darmdurchbruchs. Eine Obduktion ergab, dass es während der Entfernung der Gebärmutter ihr Darm perforierte und Darminhalt in die Bauchhöhle gelang. 

Was weitere Untersuchungen ebenfalls ergaben: Jessica Bonner könnte noch leben, hätten die Ärzte früher gehandelt. Nach intensiven Recherchen des eines von der Familie engagierten Anwalts, der auf medizinische Kunstfehler spezialisiert war, stellte sich heraus: Es wurde zu spät versucht, die Ursache der Sepsis zu ermitteln. Zudem sei während des Eingriffs nicht zugelassene, chirurgische Geräte verwendet worden, die den aktuellen Richtlinien nicht entsprächen. 

Trauer nach medizinischen Kunstfehler bei Gebärmutter-Operation

Jessica Bonner hinterlässt zwei Söhne, Corey Wilson und Shakil Stevens. Beide können es kaum fassen, dass ihre Mutter infolge des Eingriffs plötzlich verstarb. "Es ist fast unmöglich, Worte zu finden, um den Schmerz zu beschreiben, den wir über Mamas Tod empfinden. Als sie zur Operation ins Krankenhaus kam, hätten wir nie gedacht, dass sie nicht nach Hause zurückkehren würde. Es war schrecklich, sie in diesen letzten Tagen zu sehen, und wir waren so machtlos, ihr zu helfen", berichtet Sohn Corey gegenüber den Medien.

Die anschließenden Untersuchungen der Todesumstände sei traumatisierend für die Söhne gewesen. "Zu hören, welche Probleme sie im Krankenhaus hatte, hat meine Bestürzung noch verstärkt, insbesondere die Erkenntnis, dass sie wahrscheinlich überlebt hätte, wenn ihre Verletzung früher entdeckt worden wäre", berichtet ihr Sohn über die wahrscheinlich schwerste Zeit seines Lebens.

Gravierende Fehler bei Eingriff - Ärzte übersahen Alarmsignale

Fieber und eine erhöhte Herzfrequenz, wie sie in Jessicas Fall während der Operation auftraten, sind Anzeichen einer Infektion, die jedoch weder dem Stationsarzt noch dem Chirurgen gemeldet worden. Erst am nächsten Tag, als Jessica über starke Bauchschmerzen klagte, wurde eine Notoperation durchgeführt.

Aktuelle Zahlen über die Häufigkeit derlei Behandlungsfehler gibt es nicht. Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler in Deutschland rät das Bundesministerium für Gesundheit, sich unter anderem an Ihre Krankenkasse oder die Landesärztekammer zu wenden. Weitere Infos finden Sie hier.

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