
Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Davon betroffen ist aktuell auch SULTANOL INHALATIONSLÖSUNG.
Details zum Lieferengpass beim Medikament SULTANOL INHALATIONSLÖSUNG
Derzeit betrifft die Lieferengpassmeldung das Medikament von GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG und ist für den Zeitraum vom 05.03.2025 bis zum 19.05.2025 wirksam. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für SULTANOL® 5 MG/1 ML wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. In jedem Fall kann es aber von Nutzen sein, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. Unzweifelhaft ist aber: Kaufen Sie keine Produkte ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal.
Viele Ursachen können dafür verantwortlich sein, dass Medikamente nicht rechtzeitig geliefert werden können. So können neben Produktionsproblemen auch regulatorische Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. behördliche Zulassungen und Kontrollen, die die Produktion und Lieferung verzögern. Für SULTANOL® 5 MG/1 ML teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "unzureichende Produktionskapazitäten" mit.
SULTANOL INHALATIONSLÖSUNG: Die Details zum Arzneimittel
SULTANOL® 5 MG/1 ML ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Salbutamolsulfat von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Vorwiegend allergisches Asthma bronchiale
- Asthma bronchiale, nicht näher bezeichnet
- Chronische obstruktive Lungenkrankheit, nicht näher bezeichnet: FEV1 nicht näher bezeichnet
- Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Atemwege
- Nichtallergisches Asthma bronchiale
Medikament | SULTANOL INHALATIONSLÖSUNG |
---|---|
Hersteller | GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG |
PZN | 01664630 |
Wirkstoff | Salbutamolsulfat |
Gültigkeitszeitraum | 05.03.2025 bis 19.05.2025 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Unzureichende Produktionskapazitäten |
(Stand der Meldung: 13.03.2025)
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Es ist unklar, ob im Fall SULTANOL INHALATIONSLÖSUNG der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.
Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems. Es wird bereits seit geraumer Zeit versucht, die Lieferengpässe von Medikamenten zu bewältigen. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gibt es inzwischen Gesetze und Strategiepapiere. Das formulierte Hauptziel ist die Verlagerung der Produktion zurück nach Europa.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 13.03.2025, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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