Bereits im Jahr 2024 wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, dass es anhaltend auch beim Arzneimittel REFIXIA 1.000 I.E. Lieferengpässe gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch REFIXIA 1.000 I.E. ist aktuell betroffen.
Lieferprobleme beim Medikament REFIXIA 1.000 I.E.: "Unzureichende Produktionskapazitäten"
Die Mitteilung über den Lieferengpass für das Medikament, verkauft von Novo Nordisk Pharma GmbH, bleibt für den Zeitraum vom 15.08.2024 bis zum 30.09.2024 aufrechterhalten. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Als Alternativpräparat für REFIXIA 1.000 I.E. wird jedoch vom Bundesinstitut Refixia vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. Unzweifelhaft ist aber: Auf die Suche nach Alternativen im Ausland sollte verzichtet werden.
Viele Ursachen können dafür verantwortlich sein, dass Medikamente nicht rechtzeitig geliefert werden können. So können neben Produktionsproblemen auch regulatorische Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. behördliche Zulassungen und Kontrollen, die die Produktion und Lieferung verzögern. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "unzureichende Produktionskapazitäten" mit. Desweiteren ergänzt das Bundesinstitut dazu: "Lieferverzögerung durch eine niedrigere Produktionskapazität als erwartet".
REFIXIA 1.000 I.E.: Die Details zum Arzneimittel
REFIXIA 1.000 I.E. ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Nonacog beta pegol von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Krankheitsbildern verschrieben:
- Hereditärer Faktor-IX-Mangel
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Das Arzneimittel enthält den Wirkstoff Nonacog beta pegol. Es ist eine lang wirkende Version von Faktor IX. Faktor IX ist ein natürlicherweise im Blut vorkommendes Protein, das die Blutgerinnung unterstützt.
- Das Arzneimittel wird angewendet zur Behandlung und Vorbeugung von Blutungen bei Patienten im Alter von 12 Jahren und älter mit Hämophilie B (angeborener Faktor-IX-Mangel).
- Bei Patienten mit Hämophilie B fehlt Faktor IX oder funktioniert nicht richtig. Das Arzneimittel ersetzt diesen fehlerhaften oder fehlenden Faktor IX und unterstützt die Bildung von Blutgerinnseln an der Stelle der Blutung.
Medikament | REFIXIA 1.000 I.E. |
---|---|
Hersteller | Novo Nordisk A/S |
PZN | 13451454 |
Wirkstoff | Nonacog beta pegol |
Gültigkeitszeitraum | 15.08.2024 bis 30.09.2024 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | Refixia |
Begründung für den Lieferengpass | Unzureichende Produktionskapazitäten |
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Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall REFIXIA 1.000 I.E. unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.
Aktuell sind die Apotheken besonders gefordert und müssen klug auf die vorhandenen Engpässe reagieren. Bei einigen Medikamenten ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Obwohl dies derzeit gut zu funktionieren scheint, stellt es auf Dauer jedoch keine ausreichende Lösung für die Probleme dar.
Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen. Die Folgen der neuen Regelungen für das Problem werden nun aufmerksam verfolgt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 15.08.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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