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Lieferengpass bei METOPROLOLSUCCINAT-1A PHAR.23,75 RETARDTABLETTEN: Nach wie vor ist auch dieses Medikament von der Knappheit betroffen

Zuletzt wurde im Jahr 2024 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament METOPROLOLSUCCINAT-1A PHAR.23,75 RETARDTABLETTEN bezieht. Bereits am 05.08.2024 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wie lange es vermutlich noch zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Axel Bueckert

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Das gilt aktuell auch für METOPROLOLSUCCINAT-1A PHAR.23,75 RETARDTABLETTEN.

Details zum Lieferengpass beim Medikament METOPROLOLSUCCINAT-1A PHAR.23,75 RETARDTABLETTEN

Derzeit betrifft die Lieferengpassmeldung das Medikament von 1 A Pharma GmbH (D) und ist für den Zeitraum vom 23.05.2024 bis zum 18.12.2024 wirksam. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für METOPROLOLSUCCINAT-1A PHAR.23,75 RETARDTABLETTEN wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotzdem könnte es sich als nützlich erweisen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Die Suche nach Alternativen im Ausland sollte unbedingt vermieden werden.

Eine Schlüsselentwicklung hat wesentlich dazu beigetragen, die Problematik von Lieferengpässen zu verschärfen. Auf der einen Seite haben Rabattverträge, die zwischen den Krankenkassen und Pharmaunternehmen geschlossen wurden, zu Preissenkungen bei Arzneimitteln geführt, insbesondere bei Generika (wirkstoffgleiche Kopien). Dies ist vorteilhaft für die Patienten, hat jedoch zur Folge, dass Pharmaunternehmen, die ihre Medikamente in Deutschland vertreiben, bestrebt sind, die Wirkstoffe zu günstigsten Konditionen zu beschaffen, was oft in China oder Indien geschieht. Im vorliegenden Fall können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

METOPROLOLSUCCINAT-1A PHAR.23,75 RETARDTABLETTEN: Die Details zum Medikament

METOPROLOLSUCCINAT-1A PHAR.23,75 RETARDTABLETTEN ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Metoprololsuccinat (Ph.Eur.) von Bedeutung.

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Metoprololsuccinat, der Wirkstoff des Präparats, blockiert bestimmte Beta-Rezeptoren im Körper, vorrangig am Herzen (selektiver Beta-Rezeptoren-Blocker).
  • Das Arzneimittel wird angewendet
    • bei stabiler chronischer gering bis mäßig ausgeprägter Herzmuskelschwäche mit eingeschränkter linksventrikulärer Funktion (linksventrikuläre Auswurfrate kleiner/gleich 40%). Es wird zusätzlich zur üblichen Standardtherapie mit Angiotensin-Conversions-Enzym-(ACE)-Hemmern und harntreibenden Arzneimitteln und bei Bedarf mit Herzglykosiden angewendet.
  • Kinder und Jugendliche von 6 - 18 Jahren
    • zur Behandlung von Bluthochdruck (Hypertonie)
MedikamentMETOPROLOLSUCCINAT-1A PHAR.23,75 RETARDTABLETTEN
Hersteller1 A Pharma GmbH
PZN17572580
WirkstoffMetoprololsuccinat (Ph.Eur.)
Gültigkeitszeitraum23.05.2024 bis 18.12.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den Lieferengpasskeine Angaben

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Verfügbarkeit und Ausblick

Da der Engpass im Fall METOPROLOLSUCCINAT-1A PHAR.23,75 RETARDTABLETTEN möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.

Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems.
Es wird bereits seit geraumer Zeit versucht, die Lieferengpässe von Medikamenten zu bewältigen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 11.11.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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