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Lieferengpass bei AZI-TEVA® 500 MG: Das sind die Ursachen für die aktuelle Knappheit des Medikaments

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt im Jahr 2024 mitteilte, kommt es beim Arzneimittel AZI-TEVA® 500 MG weiterhin zu Lieferengpässen. Bereits am 22.07.2024 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Aliaksandr

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Davon betroffen ist aktuell auch AZI-TEVA® 500 MG.

Erhöhte Nachfrage nach AZI-TEVA® 500 MG

Für das Medikament vom Pharmaunternehmen Teva GmbH erstreckt sich die Lieferengpassmeldung vorerst bis zum 30.11.2024. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Als Alternativpräparat für AZI-TEVA® 500 MG wird jedoch vom Bundesinstitut AZI-TEVA 250 mg Filmtabletten vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. In jedem Fall muss beachtet werden: Produkte sollten erst nach fachkundiger Beratung erworben werden.

Viele Ursachen können dafür verantwortlich sein, dass Medikamente nicht rechtzeitig geliefert werden können. So können neben Produktionsproblemen auch regulatorische Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. behördliche Zulassungen und Kontrollen, die die Produktion und Lieferung verzögern. Für AZI-TEVA® 500 MG teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit.

AZI-TEVA® 500 MG: Die Details zum Arzneimittel

AZI-TEVA® 500 MG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Azithromycin-Dihydrat von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Erkrankungen verschrieben:

  • Erysipel [Wundrose]
  • Chlamydieninfektion des unteren Urogenitaltraktes
  • Pneumonie, nicht näher bezeichnet
  • Akute Pharyngitis, nicht näher bezeichnet
  • Akute Tonsillitis, nicht näher bezeichnet
  • Chronische Sinusitis, nicht näher bezeichnet
  • Otitis media, nicht näher bezeichnet
MedikamentAZI-TEVA® 500 MG
HerstellerTEVA GmbH
PZN04982922
WirkstoffAzithromycin-Dihydrat
Gültigkeitszeitraum15.07.2024 bis 30.11.2024
relevant im Krankenhausnein
AlternativpräparatAZI-TEVA 250 mg Filmtabletten
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

Lesen Sie auch bei uns: Lieferengpass bei CINACALCET ASCEND 30 MG: Wie lange wird das Medikament nicht lieferbar sein?

Verfügbarkeit und Ausblick

Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall AZI-TEVA® 500 MG unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.

Aktuell sind die Apotheken besonders gefordert und müssen klug auf die vorhandenen Engpässe reagieren. Bei einigen Medikamenten ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Obwohl dies derzeit gut zu funktionieren scheint, stellt es auf Dauer jedoch keine ausreichende Lösung für die Probleme dar.
Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen. Es wird interessant sein zu beobachten, wie sich die Umsetzung der neuen Bestimmungen auf das Problem auswirkt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 05.11.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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