Bereits im Jahr 2024 wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, dass es anhaltend auch beim Medikament PROGESTAN® 100 MG Lieferengpässe gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch PROGESTAN® 100 MG ist aktuell betroffen.
Probleme in der Produktion bei PROGESTAN® 100 MG
Die Mitteilung über den Lieferengpass für das Medikament, verkauft von Besins Healthcare Germany GmbH, bleibt für den Zeitraum vom 16.07.2024 bis zum 02.08.2024 aufrechterhalten. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Als Alternativpräparat für PROGESTAN® 100 MG wird jedoch vom Bundesinstitut Progestan vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. In jedem Fall gilt hier: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.
Eine Schlüsselentwicklung hat wesentlich dazu beigetragen, die Problematik von Lieferengpässen zu verschärfen. Auf der einen Seite haben Rabattverträge, die zwischen den Krankenkassen und Pharmaunternehmen geschlossen wurden, zu Preissenkungen bei Arzneimitteln geführt, insbesondere bei Generika (wirkstoffgleiche Kopien). Dies ist vorteilhaft für die Patienten, hat jedoch zur Folge, dass Pharmaunternehmen, die ihre Medikamente in Deutschland vertreiben, bestrebt sind, die Wirkstoffe zu günstigsten Konditionen zu beschaffen, was oft in China oder Indien geschieht. Für PROGESTAN® 100 MG sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
PROGESTAN® 100 MG: Die Details zum Arzneimittel
PROGESTAN® 100 MG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Progesteron von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Klimakterische Störung, nicht näher bezeichnet
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Das Präparat enthält das mit dem körpereigenen Gelbkörperhormon identische Hormon Progesteron.
- Das Arzneimittel wird angewendet zum Schutz der Gebärmutterschleimhaut vor einem übermäßigen Wachstum bei Frauen, die aufgrund von Beschwerden in und nach den Wechseljahren bzw. nach operativer Entfernung der Eierstöcke eine Östrogenbehandlung durchführen.
- Das Arzneimittel kann nicht zur Empfängnisverhütung eingesetzt werden.
Medikament | PROGESTAN® 100 MG |
---|---|
Hersteller | Besins Healthcare Germany GmbH |
PZN | 02178937 |
Wirkstoff | Progesteron |
Gültigkeitszeitraum | 16.07.2024 bis 02.08.2024 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | Progestan |
Begründung für den Lieferengpass | Probleme in der Herstellung |
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Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall PROGESTAN® 100 MG aufgrund des anhaltenden Engpasses.
Die Apotheken stehen derzeit vor besonderen Herausforderungen und setzen alles daran, Lösungen zu finden, wenn ein bestimmtes Medikament knapp ist. Für Personen, die auf Langzeitmedikation angewiesen sind, ist es entscheidend, frühzeitig nach Ersatzmöglichkeiten zu suchen. Hierbei ist es von großer Bedeutung, das Rezept rechtzeitig in der Arztpraxis abzuholen und in der Apotheke vorzulegen, solange die aktuelle Medikation noch ausreicht. Auf diese Weise bleibt der Apotheke genügend Zeit, um das benötigte Medikament zu beschaffen. Dennoch sollte darauf geachtet werden, Medikamente nicht in übermäßigen Mengen zu horten, da dies die Engpässe noch verschärfen kann.
Schon seit längerem gab es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetztes für Deutschland durch die Ampel im Juli 2023 hat die Europäische Kommission im Oktober 2023 ein Dokument zur Bewältigung des Medikamentenmangels vorgelegt. Darin sind sowohl Sofortmaßnahmen als auch langfristige Strategien festgehalten worden. Es bleibt zu beobachten, welchen Einfluss die Umsetzung der neuen Vorschriften auf das Problem haben wird.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 15.07.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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