Bereits im Jahr 2024 wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, dass es anhaltend auch beim Arzneimittel ATENOLOL COMP.-RATIOPHARM® 100 MG/25 MG Lieferengpässe gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Davon betroffen ist aktuell auch ATENOLOL COMP.-RATIOPHARM® 100 MG/25 MG.
Erhöhte Nachfrage nach ATENOLOL COMP.-RATIOPHARM® 100 MG/25 MG
Aktuell ist die Lieferengpassmeldung für das Medikament, vertrieben von ratiopharm GmbH, im Zeitraum vom 01.07.2024 bis zum 30.09.2024 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für ATENOLOL COMP.-RATIOPHARM® 100 MG/25 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es lohnt sich trotzdem, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Auf die Suche nach Alternativen im Ausland sollte verzichtet werden.
Knappheiten bei der Medikamentenversorgung können auf verschiedene Faktoren zurückgeführt werden. Diese reichen von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch liegt die vorrangige Ursache des Problems darin, dass für die meisten Wirkstoffe nur eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Sitz in Ländern wie China und Indien haben, die oft weit entfernt liegen. Für ATENOLOL COMP.-RATIOPHARM® 100 MG/25 MG teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit.
ATENOLOL COMP.-RATIOPHARM® 100 MG/25 MG: Die Details zum Arzneimittel
Bei ATENOLOL COMP.-RATIOPHARM® 100 MG/25 MG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seiner Wirkstoffe Atenolol und Chlortalidon von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Essentielle Hypertonie, nicht näher bezeichnet: Ohne Angabe einer hypertensiven Krise
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Dieses Präparat ist ein blutdrucksenkendes Arzneimittel.
- Es ist eine Kombination aus einem Beta-Rezeptorenblocker und einem harntreibenden Arzneimittel (Diuretikum).
- Es wird angewendet bei Bluthochdruck (Hypertonie).
- Das Arzneimittel ist angezeigt bei Patienten, deren Blutdruck mit Atenolol oder Chlortalidon allein nicht ausreichend gesenkt werden konnte.
Medikament | ATENOLOL COMP.-RATIOPHARM® 100 MG/25 MG |
---|---|
Hersteller | ratiopharm GmbH |
PZN | 03907634 |
Wirkstoffe | Atenolol und Chlortalidon |
Gültigkeitszeitraum | 01.07.2024 bis 30.09.2024 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Erhöhte Nachfrage |
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Es ist unklar, ob im Fall ATENOLOL COMP.-RATIOPHARM® 100 MG/25 MG der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.
Gerade jetzt sind die Apotheken besonders gefragt und müssen mit viel Geschick auf die aktuellen Engpässe reagieren. Unter Umständen ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen anzubieten. Obwohl dies derzeit eine gute Lösung darstellt, sollte dieses Provisorium kein Dauerzustand werden.
Die Bemühungen zur Eindämmung der Lieferengpässe von Arzneimitteln bestehen bereits seit einiger Zeit. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen. Es wird interessant sein zu beobachten, wie sich die Umsetzung der neuen Bestimmungen auf das Problem auswirkt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 12.07.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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