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Lieferengpass bei INFECTOMOX® 250 SAFT: Darum ist das Medikament nach wie vor knapp

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt im Jahr 2024 mitteilte, kommt es beim Medikament INFECTOMOX® 250 SAFT weiterhin zu Lieferengpässen. Bereits am 10.05.2024 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Aliaksandr

Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Das gilt aktuell auch für INFECTOMOX® 250 SAFT.

Erhöhte Nachfrage nach INFECTOMOX® 250 SAFT

Derzeit betrifft die Lieferengpassmeldung das Medikament von INFECTOPHARM Arzn.u.Consilium GmbH und ist für den Zeitraum vom 10.05.2024 bis zum 06.01.2025 wirksam. Das Lieferdefizit ist vor allem deshalb kritisch, weil das Medikament eine hohe Relevanz für Krankenhäuser hat. Ein alternativ wirkendes Präparat für INFECTOMOX® 250 SAFT wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotz allem kann es sinnvoll sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Es wird nachdrücklich davon abgeraten, im Ausland nach Alternativen zu suchen.

Ob Qualitätsprobleme bei der Produktion bis hin zu Verpackungsproblemen: die Ursachen für die Lieferengpässe sind vielfältig. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

INFECTOMOX® 250 SAFT: Die Details zum Medikament

INFECTOMOX® 250 SAFT ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Amoxicillin-Trihydrat von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Lyme-Krankheit
  • Sonstige bakterielle Infektionen nicht näher bezeichneter Lokalisation
  • Typhus abdominalis
  • Otitis media, nicht näher bezeichnet
  • Listeriose, nicht näher bezeichnet
  • Sonstige und nicht näher bezeichnete Gastroenteritis und Kolitis infektiösen Ursprungs
  • Paratyphus, nicht näher bezeichnet

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Was ist das Arzneimittel
    • Das Präparat ist ein Antibiotikum. Das Pulver enthält einen Wirkstoff namens Amoxicillin. Dieser gehört zu einer Gruppe von Arzneimitteln, die „Penicilline" genannt werden.
  • Wofür wird das Präparat angewendet
    • Das Arzneimittel wird angewendet, um von Bakterien verursachte Infektionen an verschiedenen Stellen des Körpers zu behandeln.
    • Es kann auch in Kombination mit anderen Arzneimitteln angewendet werden, um ein Magengeschwür zu behandeln.
MedikamentINFECTOMOX® 250 SAFT
HerstellerINFECTOPHARM Arzneimittel und Consilium GmbH
PZN06648305
WirkstoffAmoxicillin-Trihydrat
Gültigkeitszeitraum10.05.2024 bis 06.01.2025
relevant im Krankenhausja
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

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Verfügbarkeit und Ausblick

Ob es im Fall INFECTOMOX® 250 SAFT beim aktuell definierten Geltungszeitraum bleibt, kann derzeit nicht gesagt werden, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Engpass noch länger anhält.

Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems.
Es wird bereits seit geraumer Zeit versucht, die Lieferengpässe von Medikamenten zu bewältigen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 27.09.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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