Zuletzt wurde im Jahr 2024 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament BUPRENORPHIN AWD MATRIX 35 MIKROGRAMM/H TRANSDERMALES PFLASTER bezieht. Bereits am 14.08.2024 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch BUPRENORPHIN ist aktuell betroffen.
Erhöhte Nachfrage nach BUPRENORPHIN
Aktuell ist die Benachrichtigung über den Lieferengpass des Medikaments von TEVA GmbH für den Zeitraum vom 05.08.2024 bis zum 31.03.2025 in Kraft. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Als Alternativpräparat für BUPRENORPHIN wird jedoch vom Bundesinstitut Buprenorphin AWD Matrix 35 Mikrogramm/h Transdermales Pflaster vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Vom Kauf anderer Präparate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.
Viele Ursachen können dafür verantwortlich sein, dass Medikamente nicht rechtzeitig geliefert werden können. So können neben Produktionsproblemen auch regulatorische Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. behördliche Zulassungen und Kontrollen, die die Produktion und Lieferung verzögern. Für BUPRENORPHIN teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
BUPRENORPHIN: Die Details zum Medikament
BUPRENORPHIN ist ein zugelassenes Medikament und vor allem wegen seines Wirkstoffes Buprenorphin von Bedeutung.
Medikament | BUPRENORPHIN |
---|---|
Hersteller | TEVA GmbH |
PZN | 00262295 |
Wirkstoff | Buprenorphin |
Gültigkeitszeitraum | 05.08.2024 bis 31.03.2025 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | Buprenorphin AWD Matrix 35 Mikrogramm/h Transdermales Pflaster |
Begründung für den Lieferengpass | Erhöhte Nachfrage |
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Lieferschwierigkeiten in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall BUPRENORPHIN AWD MATRIX 35 MIKROGRAMM/H TRANSDERMALES PFLASTER ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.
Die Apotheken stehen derzeit vor besonderen Herausforderungen und setzen alles daran, Lösungen zu finden, wenn ein bestimmtes Medikament knapp ist. Für Personen, die auf Langzeitmedikation angewiesen sind, ist es entscheidend, frühzeitig nach Ersatzmöglichkeiten zu suchen. Hierbei ist es von großer Bedeutung, das Rezept rechtzeitig in der Arztpraxis abzuholen und in der Apotheke vorzulegen, solange die aktuelle Medikation noch ausreicht. Auf diese Weise bleibt der Apotheke genügend Zeit, um das benötigte Medikament zu beschaffen. Dennoch sollte darauf geachtet werden, Medikamente nicht in übermäßigen Mengen zu horten, da dies die Engpässe noch verschärfen kann.
Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Wir werden sehen, wie sich die Umsetzung der neuen Regelungen auf das Problem auswirkt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 19.12.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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