Erstellt von Saskia Thieme - Uhr

Lieferengpass bei LAMOTRIGIN ARISTO® 50 MG: Darum ist das Medikament nach wie vor nicht lieferbar

Zuletzt wurde im Jahr 2024 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament LAMOTRIGIN ARISTO® 50 MG bezieht. Bereits am 13.03.2024 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. (Foto) Suche
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Bild: Adobe Stock / USeePhoto

Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch LAMOTRIGIN ARISTO® 50 MG ist aktuell betroffen.

Lieferprobleme beim Medikament LAMOTRIGIN ARISTO® 50 MG: "Probleme beim Wirkstoffhersteller"

Aktuell ist die Lieferengpassmeldung für das Medikament, vertrieben von Aristo Pharma GmbH, im Zeitraum vom 11.03.2024 bis zum 31.07.2024 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für LAMOTRIGIN ARISTO® 50 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es kann sich dennoch empfehlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Produkte sollten erst nach fachkundiger Beratung erworben werden.

Ob Qualitätsprobleme bei der Produktion bis hin zu Verpackungsproblemen: die Ursachen für die Lieferengpässe sind vielfältig. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "Probleme beim Wirkstoffhersteller" mit.

LAMOTRIGIN ARISTO® 50 MG: Die Details zum Arzneimittel

Bei LAMOTRIGIN ARISTO® 50 MG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Lamotrigin von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Krankheiten verschrieben:

  • Generalisierte idiopathische Epilepsie und epileptische Syndrome
  • Bipolare affektive Störung, gegenwärtig leichte oder mittelgradige depressive Episode
  • Depressive Episode, nicht näher bezeichnet
  • Sonstige generalisierte Epilepsie und epileptische Syndrome
  • Petit-Mal-Anfälle, nicht näher bezeichnet, ohne Grand-Mal-Anfälle
  • Lokalisationsbezogene (fokale) (partielle) symptomatische Epilepsie und epileptische Syndrome mit einfachen fokalen Anfällen
MedikamentLAMOTRIGIN ARISTO® 50 MG
HerstellerAristo Pharma GmbH
PZN05510935
WirkstoffLamotrigin
Gültigkeitszeitraum11.03.2024 bis 31.07.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassProbleme beim Wirkstoffhersteller

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Wann ist das Medikament wieder lieferbar?

Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall LAMOTRIGIN ARISTO® 50 MG aufgrund des anhaltenden Engpasses.

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung.
Immer wieder gibt es Vorschläge, um die Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu reduzieren. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 03.05.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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