Zuletzt wurde im Jahr 2024 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament GENTAMICIN-POS® 5 MG/ML bezieht. Bereits am 12.06.2024 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Davon betroffen ist aktuell auch GENTAMICIN-POS® 5 MG/ML.
Probleme in der Produktion bei GENTAMICIN-POS® 5 MG/ML
Aktuell ist die Lieferengpassmeldung für das Medikament, vertrieben von URSAPHARM Arzneimittel GmbH, im Zeitraum vom 13.06.2024 bis zum 30.04.2025 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für GENTAMICIN-POS® 5 MG/ML wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Dennoch kann es sich lohnen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.
Lieferengpässe können immer wieder aus verschiedenen Gründen entstehen, etwa wegen Produktionsproblemen sowie regulatorischen Hürden, die sich auf die Freigabe und den Transport von Medikamenten auswirken können. Für GENTAMICIN-POS® 5 MG/ML sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
GENTAMICIN-POS® 5 MG/ML: Die Details zum Arzneimittel
Bei GENTAMICIN-POS® 5 MG/ML handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Gentamicinsulfat von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Konjunktivitis, nicht näher bezeichnet
- Keratitis, nicht näher bezeichnet
- Purulente Endophthalmitis
- Keratokonjunktivitis
- Hordeolum und sonstige tiefe Entzündung des Augenlides
- Blepharitis
- Sonstige Konjunktivitis
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Die Augentropfen sind antibakteriell wirkende Augentropfen.
- Das Arzneimittel wird angewendet bei Infektionen des vorderen Augenabschnittes durch Gentamicin-empfindliche Erreger, wie bakterielle Entzündungen der Bindehaut (Konjunktivitis), der Hornhaut (Keratitis; Keratokonjunktivitis), der Lidränder (Blepharitis) und der Augenliddrüsen (Gerstenkorn; Hordeolum).
Medikament | GENTAMICIN-POS® 5 MG/ML |
---|---|
Hersteller | URSAPHARM Arzneimittel GmbH |
PZN | 02498613 |
Wirkstoff | Gentamicinsulfat |
Gültigkeitszeitraum | 13.06.2024 bis 30.04.2025 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Probleme in der Herstellung |
Auch interessant:
Lieferengpass bei OXAZEPAM-RATIOPHARM 10 MG TABLETTEN: Darum ist das Medikament nach wie vor nicht verfügbar
Lieferengpass bei RISPERIDON-RATIOPHARM 25 MG: Darum ist das Medikament nach wie vor knapp
Lieferschwierigkeiten in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall GENTAMICIN-POS® 5 MG/ML aufgrund des anhaltenden Engpasses.
Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden.
Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Wir werden sehen, wie sich die Umsetzung der neuen Regelungen auf das Problem auswirkt.
Folgen Sie News.de schon bei Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 19.12.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.