Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt im Jahr 2024 mitteilte, kommt es beim Medikament ASACOL® 800 MG weiterhin zu Lieferengpässen. Bereits am 05.08.2024 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch ASACOL® 800 MG ist aktuell betroffen.
Erhöhte Nachfrage nach ASACOL® 800 MG
Die Benachrichtigung über den Lieferengpass für das Medikament der Firma Tillotts Pharma GmbH ist aktuell bis zum 17.11.2023 wirksam. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Als Alternativpräparat für ASACOL® 800 MG wird jedoch vom Bundesinstitut Asacol 800 mg magensaftresistente Tabletten vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Es ist nachdrücklich davon abzuraten, im Ausland nach Alternativen zu suchen.
Viele Ursachen können dafür verantwortlich sein, dass Medikamente nicht rechtzeitig geliefert werden können. So können neben Produktionsproblemen auch regulatorische Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. behördliche Zulassungen und Kontrollen, die die Produktion und Lieferung verzögern. Für ASACOL® 800 MG teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
ASACOL® 800 MG: Die Details zum Medikament
Bei ASACOL® 800 MG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Mesalazin von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Colitis ulcerosa, nicht näher bezeichnet
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Das Präparat ist ein entzündungshemmendes Darmmittel.
- Es wird angewendet bei einem akuten Schub einer Colitis ulcerosa (chronisch-entzündliche Darmerkrankung).
- Wenn Sie sich nach 10 bis 14 Tagen nicht besser oder gar schlechter fühlen, wenden Sie sich an Ihren Arzt.
Medikament | ASACOL® 800 MG |
---|---|
Hersteller | Tillotts Pharma GmbH |
PZN | 11223186 |
Wirkstoff | Mesalazin |
Gültigkeitszeitraum | 05.08.2024 bis 28.11.2024 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | Asacol 800 mg magensaftresistente Tabletten |
Begründung für den Lieferengpass | Erhöhte Nachfrage |
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Lieferschwierigkeiten in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Ob es im Fall ASACOL® 800 MG beim aktuell definierten Geltungszeitraum bleibt, kann derzeit nicht gesagt werden, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Engpass noch länger anhält.
Die Apotheken stehen derzeit vor besonderen Herausforderungen und setzen alles daran, Lösungen zu finden, wenn ein bestimmtes Medikament knapp ist. Für Personen, die auf Langzeitmedikation angewiesen sind, ist es entscheidend, frühzeitig nach Ersatzmöglichkeiten zu suchen. Hierbei ist es von großer Bedeutung, das Rezept rechtzeitig in der Arztpraxis abzuholen und in der Apotheke vorzulegen, solange die aktuelle Medikation noch ausreicht. Auf diese Weise bleibt der Apotheke genügend Zeit, um das benötigte Medikament zu beschaffen. Dennoch sollte darauf geachtet werden, Medikamente nicht in übermäßigen Mengen zu horten, da dies die Engpässe noch verschärfen kann.
Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 04.11.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
roj/news.de