Zuletzt wurde im Jahr 2024 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament LINEZOLID INRESA 2 MG/ML 600MG INF.-LSG.BEUTEL bezieht. Bereits am 21.02.2024 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Davon betroffen ist aktuell auch LINEZOLID INRESA 2 MG/ML 600MG INF.-LSG.BEUTEL.
Produktionsprobleme bei LINEZOLID INRESA 2 MG/ML 600MG INF.-LSG.BEUTEL
Aktuell ist die Benachrichtigung über den Lieferengpass des Medikaments von Inresa Arzneimittel GmbH für den Zeitraum vom 21.02.2024 bis zum 31.03.2025 in Kraft. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für LINEZOLID INRESA 2 MG/ML 600MG INF.-LSG.BEUTEL wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. In jedem Fall kann es aber von Nutzen sein, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Die Suche nach Alternativen im Ausland sollte unbedingt vermieden werden.
Verschiedene Faktoren können individuell oder in Kombination dazu führen, dass es zu einem Lieferengpass bei einem bestimmten Medikament kommt. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird.
LINEZOLID INRESA 2 MG/ML 600MG INF.-LSG.BEUTEL: Die Details zum Arzneimittel
Bei LINEZOLID INRESA 2 MG/ML 600MG INF.-LSG.BEUTEL handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Linezolid von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Weichteilgewebes: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
- Pneumonie, nicht näher bezeichnet
- Lokale Infektion der Haut und der Unterhaut, nicht näher bezeichnet
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Das Arzneimittel ist ein Antibiotikum aus der Gruppe der Oxazolidinone. Es wirkt, indem es das Wachstum bestimmter Bakterien (Krankheitskeime), die Infektionen verursachen, hemmt. Es wird zur Behandlung von Lungenentzündung und von bestimmten Infektionen in oder unter der Haut eingesetzt. Ihr Arzt hat entschieden, dass das Arzneimittel zur Behandlung Ihrer Infektion geeignet ist.
Medikament | LINEZOLID INRESA 2 MG/ML 600MG INF.-LSG.BEUTEL |
---|---|
Hersteller | Inresa Arzneimittel GmbH |
PZN | 11188426 |
Wirkstoff | Linezolid |
Gültigkeitszeitraum | 21.02.2024 bis 31.03.2025 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Probleme in der Herstellung |
Lesen Sie auch bei uns:
Lieferengpass bei CINACALCET STADA® 60 MG: Wie lange wird die Knappheit anhalten?
Lieferengpass bei MIMPARA® 30 MG: Nach wie vor ist auch dieses Medikament von der Knappheit betroffen
Verfügbarkeit und Ausblick
Es ist unklar, ob im Fall LINEZOLID INRESA 2 MG/ML 600MG INF.-LSG.BEUTEL der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.
Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden.
Immer wieder gibt es Vorschläge, um die Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu reduzieren. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.
Folgen Sie News.de schon bei Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 03.09.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.