Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt im Jahr 2023 mitteilte, kommt es beim Arzneimittel PARKOPAN® 5 MG weiterhin zu Lieferengpässen. Schon vor längerer Zeit war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Davon betroffen ist aktuell auch PARKOPAN® 5 MG.
Produktionsprobleme bei PARKOPAN® 5 MG
Aktuell ist die Lieferengpassmeldung für das Medikament, vertrieben von Hexal AG, im Zeitraum vom 08.01.2023 bis zum 31.12.2024 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für PARKOPAN® 5 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotz allem kann es sinnvoll sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Suchen Sie auf keinen Fall im Ausland nach Alternativen.
Lieferengpässe können immer wieder aus verschiedenen Gründen entstehen, etwa wegen Produktionsproblemen sowie regulatorischen Hürden, die sich auf die Freigabe und den Transport von Medikamenten auswirken können. Für PARKOPAN® 5 MG sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird.
PARKOPAN® 5 MG: Die Details zum Medikament
Bei PARKOPAN® 5 MG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Trihexyphenidylhydrochlorid von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Primäres Parkinson-Syndrom, nicht näher bezeichnet: Ohne Wirkungsfluktuation
- Sonstige näher bezeichnete extrapyramidale Krankheiten und Bewegungsstörungen
- Extrapyramidale Krankheit oder Bewegungsstörung, nicht näher bezeichnet
- Arzneimittelinduzierte Dystonie
- Sonstiges arzneimittelinduziertes Parkinson-Syndrom
Medikament | PARKOPAN® 5 MG |
---|---|
Hersteller | H e x a l Aktiengesellschaft |
PZN | 04020956 |
Wirkstoff | Trihexyphenidylhydrochlorid |
Gültigkeitszeitraum | 08.01.2023 bis 31.12.2024 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Probleme in der Herstellung |
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Wann ist das Medikament wieder verfügbar?
Ob es im Fall PARKOPAN® 5 MG beim aktuell definierten Geltungszeitraum bleibt, kann derzeit nicht gesagt werden, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Engpass noch länger anhält.
Besonders gefordert sind derzeit die Apotheken, die mit viel Improvisation auf die entsprechenden Engpässe zu reagieren versuchen. Bei manchem Medikament ist es etwa möglich, von der Packungsgröße abweichen oder Alternativen ausgeben. Im Großen und Ganzen scheint das zwar gut zu funktionieren, langfristig ist das aber natürlich keine Lösung.
Schon seit längerem gab es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gibt es inzwischen Gesetze und Strategiepapiere. Das oberste Bestreben ist, die Produktion verstärkt nach Europa zurückzuverlagern. Es bleibt zu beobachten, welchen Einfluss die Umsetzung der neuen Vorschriften auf das Problem haben wird.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 11.06.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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