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Lieferengpass bei PARKOPAN 2MG: Wie steht es um die Verfügbarkeit des Medikaments?

Zuletzt wurde am 31.01.2025 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament PARKOPAN 2MG bezieht. Schon vor längerer Zeit war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Aliaksandr

Die Engpässe in der Medikamentenlieferung werden zu einer wachsenden Herausforderung für das Gesundheitswesen. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Das gilt aktuell auch für PARKOPAN 2MG.

Probleme in der Produktion bei PARKOPAN 2MG

Für das Medikament vom Pharmazeuten Hexal AG ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 12.09.2023 bis zum 31.03.2025 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für PARKOPAN® 2 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte dennoch von Vorteil sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.

Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird.

PARKOPAN 2MG: Die Details zum Medikament

PARKOPAN® 2 MG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Trihexyphenidylhydrochlorid von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Leiden verschrieben:

  • Sonstige näher bezeichnete extrapyramidale Krankheiten und Bewegungsstörungen
  • Primäres Parkinson-Syndrom, nicht näher bezeichnet: Ohne Wirkungsfluktuation
  • Sonstiges arzneimittelinduziertes Parkinson-Syndrom
  • Arzneimittelinduzierte Dystonie
  • Extrapyramidale Krankheit oder Bewegungsstörung, nicht näher bezeichnet
MedikamentPARKOPAN 2MG
HerstellerH e x a l Aktiengesellschaft
PZN04020927
WirkstoffTrihexyphenidylhydrochlorid
Gültigkeitszeitraum12.09.2023 bis 31.03.2025
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassProbleme in der Herstellung

(Stand der Meldung: 31.01.2025)

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Da der Engpass im Fall PARKOPAN 2MG möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.

Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden. Es wird bereits seit geraumer Zeit versucht, die Lieferengpässe von Medikamenten zu bewältigen. Nach Verabschiedung eines Gesetzes für Deutschland durch die Bundesregierung im Juli 2023 hat die Europäische Kommission im Oktober 2023 ein Dokument zur Bewältigung des Medikamentenmangels vorgelegt. Übergeordnetes Ziel ist hierbei die Wiederverlagerung der Produktion nach Europa.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 31.01.2025, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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