Zuletzt wurde im Jahr 2023 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament PARKOPAN® 2 MG bezieht. Schon vor längerer Zeit war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch PARKOPAN® 2 MG ist aktuell betroffen.
Probleme in der Produktion bei PARKOPAN® 2 MG
Derzeit betrifft die Lieferengpassmeldung das Medikament von Hexal AG und ist für den Zeitraum vom 12.09.2023 bis zum 31.12.2024 wirksam. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für PARKOPAN® 2 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte sich dennoch auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.
Eine Schlüsselentwicklung hat wesentlich dazu beigetragen, die Problematik von Lieferengpässen zu verschärfen. Auf der einen Seite haben Rabattverträge, die zwischen den Krankenkassen und Pharmaunternehmen geschlossen wurden, zu Preissenkungen bei Arzneimitteln geführt, insbesondere bei Generika (wirkstoffgleiche Kopien). Dies ist vorteilhaft für die Patienten, hat jedoch zur Folge, dass Pharmaunternehmen, die ihre Medikamente in Deutschland vertreiben, bestrebt sind, die Wirkstoffe zu günstigsten Konditionen zu beschaffen, was oft in China oder Indien geschieht. Für PARKOPAN® 2 MG sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird.
PARKOPAN® 2 MG: Die Details zum Medikament
PARKOPAN® 2 MG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Trihexyphenidylhydrochlorid von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Leiden verschrieben:
- Sonstiges arzneimittelinduziertes Parkinson-Syndrom
- Extrapyramidale Krankheit oder Bewegungsstörung, nicht näher bezeichnet
- Primäres Parkinson-Syndrom, nicht näher bezeichnet: Ohne Wirkungsfluktuation
- Sonstige näher bezeichnete extrapyramidale Krankheiten und Bewegungsstörungen
- Arzneimittelinduzierte Dystonie
Medikament | PARKOPAN® 2 MG |
---|---|
Hersteller | H e x a l Aktiengesellschaft |
PZN | 07508144 |
Wirkstoff | Trihexyphenidylhydrochlorid |
Gültigkeitszeitraum | 12.09.2023 bis 31.12.2024 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Probleme in der Herstellung |
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Lieferengpässe in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Es ist unklar, ob im Fall PARKOPAN® 2 MG der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.
Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden.
Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 10.05.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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