Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt im Jahr 2023 mitteilte, kommt es beim Arzneimittel PARKOPAN® 2 MG weiterhin zu Lieferengpässen. Schon zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch PARKOPAN® 2 MG ist aktuell betroffen.
Probleme in der Produktion bei PARKOPAN® 2 MG
Die Mitteilung über den Lieferengpass für das Medikament, verkauft von Hexal AG, bleibt für den Zeitraum vom 12.09.2023 bis zum 31.12.2024 aufrechterhalten. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für PARKOPAN® 2 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es lohnt sich trotzdem, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. In jedem Fall gilt hier: Produkte sollten erst nach fachkundiger Beratung erworben werden.
Ob Qualitätsprobleme bei der Produktion bis hin zu Verpackungsproblemen: die Ursachen für die Lieferengpässe sind vielfältig. Für PARKOPAN® 2 MG sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird.
PARKOPAN® 2 MG: Die Details zum Arzneimittel
Bei PARKOPAN® 2 MG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Trihexyphenidylhydrochlorid von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Extrapyramidale Krankheit oder Bewegungsstörung, nicht näher bezeichnet
- Sonstiges arzneimittelinduziertes Parkinson-Syndrom
- Arzneimittelinduzierte Dystonie
- Sonstige näher bezeichnete extrapyramidale Krankheiten und Bewegungsstörungen
- Primäres Parkinson-Syndrom, nicht näher bezeichnet: Ohne Wirkungsfluktuation
Medikament | PARKOPAN® 2 MG |
---|---|
Hersteller | H e x a l Aktiengesellschaft |
PZN | 04020927 |
Wirkstoff | Trihexyphenidylhydrochlorid |
Gültigkeitszeitraum | 12.09.2023 bis 31.12.2024 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Probleme in der Herstellung |
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Wann ist das Medikament wieder verfügbar?
Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall PARKOPAN® 2 MG ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.
Die Apotheken stehen derzeit vor besonderen Herausforderungen und setzen alles daran, Lösungen zu finden, wenn ein bestimmtes Medikament knapp ist. Für Personen, die auf Langzeitmedikation angewiesen sind, ist es entscheidend, frühzeitig nach Ersatzmöglichkeiten zu suchen. Hierbei ist es von großer Bedeutung, das Rezept rechtzeitig in der Arztpraxis abzuholen und in der Apotheke vorzulegen, solange die aktuelle Medikation noch ausreicht. Auf diese Weise bleibt der Apotheke genügend Zeit, um das benötigte Medikament zu beschaffen. Dennoch sollte darauf geachtet werden, Medikamente nicht in übermäßigen Mengen zu horten, da dies die Engpässe noch verschärfen kann.
Schon seit längerem gab es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gibt es inzwischen Gesetze und Strategiepapiere. Das übergeordnete Bestreben ist, die Produktion verstärkt nach Europa zu verlagern. Die Folgen der neuen Regelungen für das Problem werden nun aufmerksam verfolgt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 10.05.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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