Erstellt von Saskia Thieme - Uhr

Lieferengpass bei ROXI 150 1A PHARMA®: Darum ist das Arzneimittel aktuell knapp

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt im Jahr 2023 mitteilte, kommt es beim Arzneimittel ROXI 150 1A PHARMA® weiterhin zu Lieferengpässen. Schon zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: Adobe Stock / I Viewfinder

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Davon betroffen ist aktuell auch ROXI 150 1A PHARMA®.

Details zum Lieferengpass beim Medikament ROXI 150 1A PHARMA®

Die Meldung bezüglich des Lieferengpasses für das Medikament der Firma 1 A Pharma GmbH (D) bleibt vorerst bis zum 17.11.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für ROXI 150 1A PHARMA® wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotzdem könnte es sich als nützlich erweisen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Lassen Sie sich vor dem Kauf von Produkten stets von Fachkräften beraten.

Lieferengpässe können immer wieder aus verschiedenen Gründen entstehen, etwa wegen Produktionsproblemen sowie regulatorischen Hürden, die sich auf die Freigabe und den Transport von Medikamenten auswirken können. Für ROXI 150 1A PHARMA® teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "unzureichende Produktionskapazitäten" mit.

ROXI 150 1A PHARMA®: Die Details zum Arzneimittel

Bei ROXI 150 1A PHARMA® handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Roxithromycin von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Beschwerden verschrieben:

  • Legionellose mit Pneumonie
  • Infektionen durch Chlamydia psittaci
  • Akute Sinusitis, nicht näher bezeichnet
  • Keuchhusten, nicht näher bezeichnet
  • Erysipel [Wundrose]
  • Otitis media, nicht näher bezeichnet
  • Chlamydieninfektion des unteren Urogenitaltraktes
MedikamentROXI 150 1A PHARMA®
Hersteller1 A Pharma GmbH
PZN02197320
WirkstoffRoxithromycin
Gültigkeitszeitraum17.11.2023 bis 30.06.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassUnzureichende Produktionskapazitäten

Lesen Sie auch bei uns: Lieferengpass bei ALENDRONSÄURE BASICS 70 MG: Aktuell ist dieses Medikament von der Knappheit betroffen

Lieferengpässe in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall ROXI 150 1A PHARMA® aufgrund des anhaltenden Engpasses.

Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems.
Schon seit längerem gab es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 05.04.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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