Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereits im Jahr 2024 mitteilte, gibt es anhaltend auch beim Arzneimittel LAMOTRIGIN ACIS® 50 MG Lieferengpässe. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Davon betroffen ist aktuell auch LAMOTRIGIN ACIS® 50 MG.
Lieferengpass beim Medikament LAMOTRIGIN ACIS® 50 MG: "Unzureichende Produktionskapazitäten"
Die Meldung bezüglich des Lieferengpasses für das Medikament der Firma acis Arzneimittel GmbH gilt derzeit für den Zeitraum vom 16.04.2024 bis zum 10.05.2024. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Als Alternativpräparat für LAMOTRIGIN ACIS® 50 MG wird jedoch vom Bundesinstitut Lamotrigin acis 50 mg Tabletten vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. In jedem Fall gilt hier: Suchen Sie auf keinen Fall im Ausland nach Alternativen.
Eine Schlüsselentwicklung hat wesentlich dazu beigetragen, die Problematik von Lieferengpässen zu verschärfen. Auf der einen Seite haben Rabattverträge, die zwischen den Krankenkassen und Pharmaunternehmen geschlossen wurden, zu Preissenkungen bei Arzneimitteln geführt, insbesondere bei Generika (wirkstoffgleiche Kopien). Dies ist vorteilhaft für die Patienten, hat jedoch zur Folge, dass Pharmaunternehmen, die ihre Medikamente in Deutschland vertreiben, bestrebt sind, die Wirkstoffe zu günstigsten Konditionen zu beschaffen, was oft in China oder Indien geschieht. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "unzureichende Produktionskapazitäten" mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
LAMOTRIGIN ACIS® 50 MG: Die Details zum Medikament
LAMOTRIGIN ACIS® 50 MG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Lamotrigin von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Erkrankungen verschrieben:
- Lokalisationsbezogene (fokale) (partielle) symptomatische Epilepsie und epileptische Syndrome mit einfachen fokalen Anfällen
- Bipolare affektive Störung, nicht näher bezeichnet
- Generalisierte idiopathische Epilepsie und epileptische Syndrome
- Sonstige generalisierte Epilepsie und epileptische Syndrome
- Bipolare affektive Störung, gegenwärtig leichte oder mittelgradige depressive Episode
- Petit-Mal-Anfälle, nicht näher bezeichnet, ohne Grand-Mal-Anfälle
- Depressive Episode, nicht näher bezeichnet
Medikament | LAMOTRIGIN ACIS® 50 MG |
---|---|
Hersteller | acis Arzneimittel GmbH |
PZN | 04051827 |
Wirkstoff | Lamotrigin |
Gültigkeitszeitraum | 16.04.2024 bis 10.05.2024 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | Lamotrigin acis 50 mg Tabletten |
Begründung für den Lieferengpass | Unzureichende Produktionskapazitäten |
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Es ist unklar, ob im Fall LAMOTRIGIN ACIS® 50 MG der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.
Besonders gefordert sind derzeit die Apotheken, die mit viel Improvisation auf die entsprechenden Engpässe reagieren müssen. Bei manchem Medikament ist es etwa möglich, von der Packungsgröße abweichen oder Alternativen ausgeben. Im Großen und Ganzen scheint das zwar gut zu funktionieren, langfristig ist das aber natürlich keine Lösung.
Immer wieder gibt es Vorschläge, um die Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu reduzieren. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gibt es inzwischen Gesetze und Strategiepapiere. Darin sind sowohl Sofortmaßnahmen als auch langfristige Strategien festgehalten worden. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 23.04.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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