Zuletzt wurde im Jahr 2024 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament CISPLATIN NEOCORP 1 MG/ML INFUSIONSLSG.-KONZENTRAT bezieht. Bereits zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch CISPLATIN NEOCORP 1 MG/ML INFUSIONSLSG.-KONZENTRAT ist aktuell betroffen.
Erhöhte Nachfrage nach CISPLATIN NEOCORP 1 MG/ML INFUSIONSLSG.-KONZENTRAT
Derzeit betrifft die Lieferengpassmeldung das Medikament von Hexal AG und ist für den Zeitraum vom 22.01.2024 bis zum 05.06.2024 wirksam. Das Lieferdefizit ist vor allem deshalb bedenklich, weil das Medikament eine hohe Relevanz für Krankenhäuser hat. Ein alternativ wirkendes Präparat für CISPLATIN NEOCORP 1 MG/ML INFUSIONSLSG.-KONZENTRAT wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es kann sich dennoch empfehlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall muss beachtet werden: Bevor Sie Produkte kaufen, holen Sie sich bitte die Meinung qualifizierter Fachkräfte ein.
Viele Ursachen können dafür verantwortlich sein, dass Medikamente nicht rechtzeitig geliefert werden können. So können neben Produktionsproblemen auch regulatorische Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. behördliche Zulassungen und Kontrollen, die die Produktion und Lieferung verzögern. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
CISPLATIN NEOCORP 1 MG/ML INFUSIONSLSG.-KONZENTRAT: Die Details zum Medikament
Bei CISPLATIN NEOCORP 1 MG/ML INFUSIONSLSG.-KONZENTRAT handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Cisplatin von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Erkrankungen verschrieben:
- Bösartige Neubildung des Ovars
- Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens, nicht näher bezeichnet
- Bösartige Neubildung ungenau bezeichneter Lokalisationen: Kopf, Gesicht und Hals
- Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens: Hoden
- Bösartige Neubildung: Bronchus oder Lunge, nicht näher bezeichnet
- Sekundäre bösartige Neubildung nicht näher bezeichneter Lokalisation
- Bösartige Neubildung: Hoden, nicht näher bezeichnet
Medikament | CISPLATIN NEOCORP 1 MG/ML INFUSIONSLSG.-KONZENTRAT |
---|---|
Hersteller | H e x a l Aktiengesellschaft |
PZN | 03736227 |
Wirkstoff | Cisplatin |
Gültigkeitszeitraum | 22.01.2024 bis 05.06.2024 |
relevant im Krankenhaus | ja |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Erhöhte Nachfrage |
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Wann ist das Medikament wieder verfügbar?
Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall CISPLATIN NEOCORP 1 MG/ML INFUSIONSLSG.-KONZENTRAT ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.
Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden.
Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Jetzt bleibt die Frage, wie die Umsetzung der neuen Regelungen das Problem beeinflusst.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 22.01.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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