Erstellt von Saskia Thieme - Uhr

Lieferengpass bei DEXAPOS COMOD®: Wie steht es um die Verfügbarkeit des Medikaments?

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereits im Jahr 2024 mitteilte, gibt es anhaltend auch beim Medikament DEXAPOS COMOD® Lieferengpässe. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Axel Bueckert

Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch DEXAPOS COMOD® ist aktuell betroffen.

Probleme in der Produktion bei DEXAPOS COMOD®

Aktuell ist die Lieferengpassmeldung für das Medikament, vertrieben von URSAPHARM Arzneimittel GmbH, im Zeitraum vom 04.04.2024 bis zum 04.06.2024 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für DEXAPOS COMOD® wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Falls Sie das Medikament dringend benötigen, empfiehlt es sich, gemeinsam mit Ihrem Apotheker nach einer Lösung zu suchen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Die Konsultation von Fachpersonal ist vor dem Kauf von Produkten unerlässlich.

Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

DEXAPOS COMOD®: Die Details zum Arzneimittel

DEXAPOS COMOD® ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Dexamethason-21-(3-sulfobenzoat)-Natrium von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Krankheitszuständen verschrieben:

  • Akute allergische Konjunktivitis
  • Keratitis, nicht näher bezeichnet
  • Affektion des Auges und der Augenanhangsgebilde nach medizinischen Maßnahmen, nicht näher bezeichnet
  • Sonstige näher bezeichnete Affektionen des Auges und der Augenanhangsgebilde
  • Konjunktivitis, nicht näher bezeichnet

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Das Arzneimittel ist ein Glucocorticoid zur lokalen Anwendung am Auge.
  • Es wird angewendet zur Behandlung von schweren nicht-infektiösen Entzündungen des Auges, wie schwere Allergien der Augen, schwere entzündliche Erkrankungen der Bindehaut, Entzündungen der Hornhaut und des vorderen Augenabschnittes; Reizzustände nach Operationen.
MedikamentDEXAPOS COMOD®
HerstellerURSAPHARM Arzneimittel GmbH
PZN05352324
WirkstoffDexamethason-21-(3-sulfobenzoat)-Natrium
Gültigkeitszeitraum04.04.2024 bis 04.06.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassProbleme in der Herstellung

Auch interessant: Lieferengpass bei EZETIMIB/SIMVASTATIN GLENMARK 10 MG/80 MG: Das sind die Ursachen für die aktuelle Knappheit des Arzneimittels

Verfügbarkeit und Ausblick

Es ist unklar, ob im Fall DEXAPOS COMOD® der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.

Besonders gefordert sind derzeit die Apotheken, die mit viel Improvisation auf die entsprechenden Engpässe zu reagieren versuchen. Bei manchem Medikament ist es etwa möglich, von der Packungsgröße abweichen oder Alternativen ausgeben. Im Großen und Ganzen scheint das zwar gut zu funktionieren, langfristig ist das aber natürlich keine Lösung.
Es wird bereits seit geraumer Zeit versucht, die Lieferengpässe von Medikamenten zu bewältigen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Es bleibt zu beobachten, welchen Einfluss die Umsetzung der neuen Vorschriften auf das Problem haben wird.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 04.04.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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