Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt im Jahr 2023 mitteilte, kommt es beim Arzneimittel DEXAGENT®-OPHTAL® 5 MG/G UND 0,3 MG/G weiterhin zu Lieferengpässen. Schon zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Das gilt aktuell auch für DEXAGENT®-OPHTAL® 5 MG/G UND 0,3 MG/G.
Probleme in der Produktion bei DEXAGENT®-OPHTAL® 5 MG/G UND 0,3 MG/G
Aktuell ist die Lieferengpassmeldung für das Medikament, vertrieben von Dr. Winzer Pharma GmbH, im Zeitraum vom 20.10.2023 bis zum 30.04.2025 gültig. Kritisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament eine hohe Relevanz für Krankenhäuser hat. Ein alternativ wirkendes Präparat für DEXAGENT®-OPHTAL® 5 MG/G UND 0,3 MG/G wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Falls Sie das Medikament dringend benötigen, empfiehlt es sich, gemeinsam mit Ihrem Apotheker nach einer Lösung zu suchen. Unzweifelhaft ist aber: Die Konsultation von Fachpersonal ist vor dem Kauf von Produkten unerlässlich.
Eine Schlüsselentwicklung hat wesentlich dazu beigetragen, die Problematik von Lieferengpässen zu verschärfen. Auf der einen Seite haben Rabattverträge, die zwischen den Krankenkassen und Pharmaunternehmen geschlossen wurden, zu Preissenkungen bei Arzneimitteln geführt, insbesondere bei Generika (wirkstoffgleiche Kopien). Dies ist vorteilhaft für die Patienten, hat jedoch zur Folge, dass Pharmaunternehmen, die ihre Medikamente in Deutschland vertreiben, bestrebt sind, die Wirkstoffe zu günstigsten Konditionen zu beschaffen, was oft in China oder Indien geschieht. Für DEXAGENT®-OPHTAL® 5 MG/G UND 0,3 MG/G sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
DEXAGENT®-OPHTAL® 5 MG/G UND 0,3 MG/G: Die Details zum Arzneimittel
DEXAGENT®-OPHTAL® 5 MG/G UND 0,3 MG/G ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seiner Wirkstoffe Dexamethason und Gentamicinsulfat von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Erkrankungen verschrieben:
- Sonstige Konjunktivitis
- Keratitis, nicht näher bezeichnet
- Blepharitis
- Nichtinfektiöse Dermatosen des Augenlides
- Konjunktivitis, nicht näher bezeichnet
- Purulente Endophthalmitis
Medikament | DEXAGENT®-OPHTAL® 5 MG/G UND 0,3 MG/G |
---|---|
Hersteller | Dr. Gerhard Mann chem.-pharm. Fabrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
PZN | 02192162 |
Wirkstoffe | Dexamethason und Gentamicinsulfat |
Gültigkeitszeitraum | 20.10.2023 bis 30.04.2025 |
relevant im Krankenhaus | ja |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Probleme in der Herstellung |
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Wann ist das Medikament wieder verfügbar?
Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall DEXAGENT®-OPHTAL® 5 MG/G UND 0,3 MG/G unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.
Aktuell sind die Apotheken besonders gefordert und müssen klug auf die vorhandenen Engpässe reagieren. Bei einigen Medikamenten ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Obwohl dies derzeit gut zu funktionieren scheint, stellt es auf Dauer jedoch keine ausreichende Lösung für die Probleme dar.
Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 06.09.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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