Zuletzt wurde im Jahr 2023 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament SALBUHEXAL® N bezieht. Schon zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wie lange es vermutlich noch zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Davon betroffen ist aktuell auch SALBUHEXAL® N.
Details zum Lieferengpass beim Medikament SALBUHEXAL® N
Die Mitteilung über den Lieferengpass für das Medikament, verkauft von Hexal AG, bleibt für den Zeitraum vom 01.12.2023 bis zum 31.12.2025 aufrechterhalten. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für SALBUHEXAL® N wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotzdem könnte es sich als nützlich erweisen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Suchen Sie auf keinen Fall im Ausland nach Alternativen.
Verschiedene Faktoren können individuell oder in Kombination dazu führen, dass es zu einem Lieferengpass bei einem bestimmten Medikament kommt. Für SALBUHEXAL® N können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
SALBUHEXAL® N: Die Details zum Arzneimittel
SALBUHEXAL® N ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Salbutamolsulfat von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Emphysem, nicht näher bezeichnet
- Vorwiegend allergisches Asthma bronchiale
- Chronische obstruktive Lungenkrankheit, nicht näher bezeichnet: FEV1 nicht näher bezeichnet
- Nicht näher bezeichnete chronische Bronchitis
- Asthma bronchiale, nicht näher bezeichnet
- Nichtallergisches Asthma bronchiale
Medikament | SALBUHEXAL® N |
---|---|
Hersteller | H e x a l Aktiengesellschaft |
PZN | 01417707 |
Wirkstoff | Salbutamolsulfat |
Gültigkeitszeitraum | 01.12.2023 bis 31.12.2025 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | keine Angaben |
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Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall SALBUHEXAL® N aufgrund des anhaltenden Engpasses.
Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems.
Schon seit längerem gab es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 13.12.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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