Lieferengpass bei EREMFAT I.V. 600MG: Wann ist das Medikament wieder lieferbar?

Zuletzt wurde am 24.10.2025 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament EREMFAT I.V. 600MG bezieht. Bereits am 30.09.2025 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

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Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. (Foto) Suche
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Bild: AdobeStock_Jürgen Fälchle

Derzeit sind viele Pharmazeuten und Apotheker damit beschäftigt, Alternativen für fehlende Arzneimittel zu finden, denn auch in Deutschland sind nun die Präparate knapp. Immer mehr Patienten müssen deshalb auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch EREMFAT I.V. 600MG ist aktuell betroffen.

Details zum Lieferengpass beim Medikament EREMFAT I.V. 600MG

Für das Medikament vom Hersteller Esteve Pharmaceuticals GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 08.09.2025 bis zum 28.11.2025 gültig. Das Lieferdefizit ist vor allem deshalb heikel, weil das Medikament eine hohe Relevanz für Krankenhäuser hat. Als Alternativpräparat für EREMFAT I.V. 600 MG PULVER Z.HERST.E.INFUSIONSLSG. wird jedoch vom Bundesinstitut Eremfat i.v. 600mg - Einreichungsnummer: 2106371 vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Die Suche nach Alternativen im Ausland sollte unbedingt vermieden werden.

Lieferengpässe können immer wieder aus verschiedenen Gründen entstehen, etwa wegen Produktionsproblemen sowie regulatorischen Hürden, die sich auf die Freigabe und den Transport von Medikamenten auswirken können. Für EREMFAT I.V. 600 MG PULVER Z.HERST.E.INFUSIONSLSG. teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Außerdem ergänzt das Bundesinstitut dazu: "higher sales in previous and current months / delay in new production".

EREMFAT I.V. 600MG: Die Details zum Medikament

EREMFAT I.V. 600 MG PULVER Z.HERST.E.INFUSIONSLSG. ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Rifampicin-Natrium von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Nicht näher bezeichnete Tuberkulose der Atmungsorgane ohne Angabe einer bakteriologischen, molekularbiologischen oder histologischen Sicherung

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Das Präparat ist ein Tuberkulosemittel aus der Gruppe der Ansamycin-Antibiotika.
  • Es wird angewendet zur Behandlung aller Formen der Tuberkulose.
  • Es wird mit anderen geeigneten Tuberkulosemitteln kombiniert verabreicht.
  • Die allgemein anerkannten Richtlinien zum angemessenen Gebrauch von antimikrobiellen und speziell antimykobakteriellen Wirkstoffen bei der Behandlung mykobakterieller Infektionen sind zu beachten.
MedikamentEREMFAT I.V. 600MG
HerstellerEsteve Pharmaceuticals GmbH
PZN09505109
WirkstoffRifampicin-Natrium
Gültigkeitszeitraum08.09.2025 bis 28.11.2025
relevant im Krankenhausja
AlternativpräparatEremfat i.v. 600mg - Einreichungsnummer: 2106371
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

(Stand der Meldung: 24.10.2025)

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Verfügbarkeit und Ausblick

Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall EREMFAT I.V. 600MG ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.

Aktuell sind die Apotheken besonders gefordert und müssen klug auf die vorhandenen Engpässe reagieren. Bei einigen Medikamenten ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Obwohl dies derzeit gut zu funktionieren scheint, stellt es auf Dauer jedoch keine ausreichende Lösung für die Probleme dar. Die Bemühungen zur Eindämmung der Lieferengpässe von Arzneimitteln bestehen bereits seit einiger Zeit. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 24.10.2025, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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