Zuletzt wurde am 13.12.2023 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament NOVONORM® 1 MG bezieht. Schon vor längerer Zeit war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Derzeit sind viele Pharmazeuten und Apotheker damit beschäftigt, Lösungen für fehlende Arzneimittel zu finden, denn auch in Deutschland sind nun die Medikamente knapp. Immer mehr Patienten müssen deshalb auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Das gilt aktuell auch für NOVONORM® 1 MG.
Details zum Lieferengpass beim Medikament NOVONORM® 1 MG
Die Information zum Lieferengpass für das Medikament der Firma Novo Nordisk Pharma GmbH bleibt vorerst bis zum 17.11.2023 gültig. Das Lieferdefizit ist vor allem deshalb kritisch, weil das Medikament eine hohe Relevanz für Krankenhäuser hat. Als Alternativpräparat für NOVONORM® 1 MG wird jedoch vom Bundesinstitut NovoNorm 1 mg Tabletten - OP120 vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. In jedem Fall muss beachtet werden: Bevor Sie Produkte kaufen, holen Sie sich bitte die Meinung qualifizierter Fachkräfte ein.
Verschiedene Faktoren können individuell oder in Kombination dazu führen, dass es zu einem Lieferengpass bei einem bestimmten Medikament kommt. Für NOVONORM® 1 MG teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "unzureichende Produktionskapazitäten" mit. Weiterhin ergänzt das Bundesinstitut dazu: "NA".
NOVONORM® 1 MG: Die Details zum Medikament
Bei NOVONORM® 1 MG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Repaglinid von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Krankheitsbildern verschrieben:
- Diabetes mellitus, Typ 2: Ohne Komplikationen: Nicht als entgleist bezeichnet
Medikament | NOVONORM® 1 MG |
---|---|
Hersteller | Novo Nordisk A/S |
PZN | 08855014 |
Wirkstoff | Repaglinid |
Gültigkeitszeitraum | 18.10.2023 bis 30.06.2024 |
relevant im Krankenhaus | ja |
Alternativpräparat | NovoNorm 1 mg Tabletten - OP120 |
Begründung für den Lieferengpass | Unzureichende Produktionskapazitäten |
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Arzneimittel-Knappheit in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Es ist unklar, ob im Fall NOVONORM® 1 MG der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.
Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden.
Immer wieder gibt es Vorschläge, um die Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu reduzieren. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetztes für Deutschland durch die Bundesregierung im Juli 2023 hat auch Brüssel im Oktober 2023 ein Dokument zur Bewältigung des Medikamentenmangels vorgelegt. Das formulierte Hauptziel ist die Verlagerung der Produktion zurück nach Europa. Es bleibt zu beobachten, welchen Einfluss die Umsetzung der neuen Vorschriften auf das Problem haben wird.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 13.12.2023, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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