Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt im Jahr 2023 mitteilte, kommt es beim Arzneimittel APONAL® TROPFEN 10 MG/ML weiterhin zu Lieferengpässen. Schon zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Davon betroffen ist aktuell auch APONAL® TROPFEN 10 MG/ML.
Ursachen für Lieferprobleme bei APONAL® TROPFEN 10 MG/ML
Derzeit betrifft die Lieferengpassmeldung das Medikament von Cheplapharm Arzneimittel GmbH und ist für den Zeitraum vom 03.07.2023 bis zum 19.02.2024 wirksam. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für APONAL® TROPFEN 10 MG/ML wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte dennoch von Vorteil sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Unzweifelhaft ist aber: Kaufen Sie keine Produkte ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal.
Verschiedene Faktoren können individuell oder in Kombination dazu führen, dass es zu einem Lieferengpass bei einem bestimmten Medikament kommt. Für APONAL® TROPFEN 10 MG/ML teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "unzureichende Produktionskapazitäten" mit.
APONAL® TROPFEN 10 MG/ML: Die Details zum Medikament
Bei Aponal® Tropfen 10 mg/ml handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Doxepinhydrochlorid (Ph.Eur.) von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Pathologien verschrieben:
- Schlafstörung, nicht näher bezeichnet
- Depressive Episode, nicht näher bezeichnet
- Angststörung, nicht näher bezeichnet
- Generalisierte Angststörung
- Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen: Entzugssyndrom
- Ruhelosigkeit und Erregung
- Somatoforme Störung, nicht näher bezeichnet
Medikament | APONAL® TROPFEN 10 MG/ML |
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Hersteller | Cheplapharm Arzneimittel GmbH |
PZN | 06323307 |
Wirkstoff | Doxepinhydrochlorid (Ph.Eur.) |
Gültigkeitszeitraum | 03.07.2023 bis 19.02.2024 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Unzureichende Produktionskapazitäten |
Wann ist das Medikament wieder lieferbar?
Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall APONAL® TROPFEN 10 MG/ML ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.
Die Apotheken stehen derzeit vor besonderen Herausforderungen und setzen alles daran, Lösungen zu finden, wenn ein bestimmtes Medikament knapp ist. Für Personen, die auf Langzeitmedikation angewiesen sind, ist es entscheidend, frühzeitig nach Ersatzmöglichkeiten zu suchen. Hierbei ist es von großer Bedeutung, das Rezept rechtzeitig in der Arztpraxis abzuholen und in der Apotheke vorzulegen, solange die aktuelle Medikation noch ausreicht. Auf diese Weise bleibt der Apotheke genügend Zeit, um das benötigte Medikament zu beschaffen. Dennoch sollte darauf geachtet werden, Medikamente nicht in übermäßigen Mengen zu horten, da dies die Engpässe noch verschärfen kann.
Schon seit längerem gab es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen. Es wird interessant sein zu beobachten, wie sich die Umsetzung der neuen Bestimmungen auf das Problem auswirkt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es täglich (zuletzt am 22.01.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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