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Lieferengpass bei VINBLASTINSULFAT TEVA 1 MG/ML INJEKTIONSLÖSUNG: Darum ist das Arzneimittel nach wie vor nicht lieferbar

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt im Jahr 2024 mitteilte, kommt es beim Arzneimittel VINBLASTINSULFAT TEVA 1 MG/ML INJEKTIONSLÖSUNG weiterhin zu Lieferengpässen. Bereits am 12.09.2024 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Problematisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. (Foto) Suche
Problematisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Bild: AdobeStock_drubig-photo

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Davon betroffen ist aktuell auch VINBLASTINSULFAT TEVA 1 MG/ML INJEKTIONSLÖSUNG.

Probleme in der Produktion bei VINBLASTINSULFAT TEVA 1 MG/ML INJEKTIONSLÖSUNG

Aktuell ist die Lieferengpassmeldung für das Medikament, vertrieben von TEVA GmbH, im Zeitraum vom 09.09.2024 bis zum 15.11.2024 gültig. Heikel ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Ein alternativ wirkendes Präparat für VINBLASTINSULFAT TEVA 1 MG/ML INJEKTIONSLÖSUNG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. In jedem Fall kann es aber von Nutzen sein, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. In jedem Fall muss beachtet werden: Bevor Sie Produkte kaufen, holen Sie sich bitte die Meinung qualifizierter Fachkräfte ein.

Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Für VINBLASTINSULFAT TEVA 1 MG/ML INJEKTIONSLÖSUNG sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme bei der Endfreigabe" angegeben wird. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

VINBLASTINSULFAT TEVA 1 MG/ML INJEKTIONSLÖSUNG: Die Details zum Arzneimittel

VINBLASTINSULFAT TEVA 1 MG/ML INJEKTIONSLÖSUNG ist ein zugelassenes Medikament und vor allem wegen seines Wirkstoffes Vinblastinsulfat von Bedeutung.

MedikamentVINBLASTINSULFAT TEVA 1 MG/ML INJEKTIONSLÖSUNG
HerstellerTEVA GmbH
PZN05505940
WirkstoffVinblastinsulfat
Gültigkeitszeitraum09.09.2024 bis 15.11.2024
relevant im Krankenhausja
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassProbleme bei der Endfreigabe

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Wann ist das Medikament wieder lieferbar?

Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall VINBLASTINSULFAT TEVA 1 MG/ML INJEKTIONSLÖSUNG ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.

Für Personen, die auf Langzeitmedikation angewiesen sind, ist es entscheidend, frühzeitig nach Ersatzmöglichkeiten zu suchen. Hierbei ist es von großer Bedeutung, das Rezept rechtzeitig in der Arztpraxis abzuholen und in der Apotheke vorzulegen, solange die aktuelle Medikation noch ausreicht. Auf diese Weise bleibt der Apotheke genügend Zeit, um das benötigte Medikament zu beschaffen. Dennoch sollte darauf geachtet werden, Medikamente nicht in übermäßigen Mengen zu horten, da dies die Engpässe noch verschärfen kann.
Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 08.11.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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