Erstellt von Saskia Thieme - Uhr

Lieferengpass bei ACLASTA® 5 MG INFUSIONS: Nach wie vor ist auch dieses Medikament von der Knappheit betroffen

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt im Jahr 2023 mitteilte, kommt es beim Arzneimittel ACLASTA® 5 MG INFUSIONS weiterhin zu Lieferengpässen. Schon zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wie lange es vermutlich noch zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Aliaksandr

Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Das gilt aktuell auch für ACLASTA® 5 MG INFUSIONS.

Lieferschwierigkeiten beim Medikament ACLASTA® 5 MG INFUSIONS: Das sind die Details

Aktuell ist die Lieferengpassmeldung für das Medikament, vertrieben von Hexal AG, im Zeitraum vom 12.05.2023 bis zum 30.06.2024 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für ACLASTA® 5 MG INFUSIONS wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Nichtsdestotrotz könnte es sich auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Vom Kauf anderer Präparate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.

Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Für ACLASTA® 5 MG INFUSIONS können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

ACLASTA® 5 MG INFUSIONS: Die Details zum Medikament

Bei ACLASTA® 5 MG INFUSIONS handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Zoledronsäure-Monohydrat von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Krankheitsbildern verschrieben:

  • Osteodystrophia deformans, nicht näher bezeichnet: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
  • Postmenopausale Osteoporose: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
  • Osteoporose, nicht näher bezeichnet: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
  • Arzneimittelinduzierte Osteoporose: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
MedikamentACLASTA® 5 MG INFUSIONS
HerstellerSandoz Pharmaceuticals d.d.
PZN04392020
WirkstoffZoledronsäure-Monohydrat
Gültigkeitszeitraum12.05.2023 bis 30.06.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den Lieferengpasskeine Angaben

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Verfügbarkeit und Ausblick

Es ist unklar, ob im Fall ACLASTA® 5 MG INFUSIONS der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.

Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden.
Schon seit längerem gab es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gibt es inzwischen Gesetze und Strategiepapiere. Darin sind sowohl Sofortmaßnahmen als auch langfristige Strategien festgehalten worden. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 12.04.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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