Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt am 28.11.2023 mitteilte, kommt es aktuell auch beim Arzneimittel INTUNIV® 1 MG weiterhin zu Lieferengpässen. Bereits am 30.08.2023 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Medikamentenengpässe werden zu einer zunehmenden Herausforderung für das Gesundheitswesen. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Davon betroffen ist aktuell auch INTUNIV® 1 MG.
Lieferschwierigkeiten beim Medikament INTUNIV® 1 MG: "Probleme in der Herstellung"
Aktuell ist die Lieferengpassmeldung für das Medikament, vertrieben von TAKEDA GmbH, im Zeitraum vom 08.09.2023 bis zum 15.01.2024 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für INTUNIV® 1 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Wenn Sie das Medikament dringend brauchen, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Apotheker eine Lösung suchen. Unzweifelhaft ist aber: Die Konsultation von Fachpersonal ist vor dem Kauf von Produkten unerlässlich.
Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Für INTUNIV® 1 MG sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird. Desweiteren ergänzt das Bundesinstitut dazu: "voraussichtliches Ende des Lieferengpasses: Intuniv 1MG, PZN 11383257: 15.Dezember 2023 Intuniv 2MG, PZN 11383286: 22.Dezember 2023 Intuniv 3MG, PZN 11383300: 15. Januar 2024 Intuniv 4MG, PZN 11383323: 22.Dezember 2023".
INTUNIV® 1 MG: Die Details zum Medikament
Intuniv® 1 mg ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Guanfacinhydrochlorid von Bedeutung. INTUNIV® 1 MG lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 -
- Ebene 2 -
- Ebene 3 -
- Ebene 4 -
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung
Lieferschwierigkeiten und Ursachen in der Übersicht
Medikament | INTUNIV® 1 MG |
---|---|
Hersteller | Shire Pharmaceuticals Ireland Limited |
PZN | 11383257 |
Wirkstoff | Guanfacinhydrochlorid |
Gültigkeitszeitraum | 08.09.2023 bis 15.01.2024 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Probleme in der Herstellung |
Arzneimittel-Knappheit in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall INTUNIV® 1 MG unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.
Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems.
Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen. Wir werden sehen, wie sich die Umsetzung der neuen Regelungen auf das Problem auswirkt.
+++ Redaktioneller Hinweis: Unsere Meldungen zu den Lieferengpässen werden von unseren Redakteuren produziert und regelmäßig mit neuen Recherchen angereichert. Die damit verbundenen aktuellen Daten im Artikel werden dabei durch uns vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingepflegt, was automatisiert geschieht, um möglichst aktuelle Angaben machen zu können (zuletzt am 28.11.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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