Zuletzt wurde im Jahr 2024 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament PARACETAMOL B. BRAUN 10 MG/ML INFUSIONSLÖSUNG bezieht. Bereits zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Das gilt aktuell auch für PARACETAMOL B. BRAUN 10 MG/ML INFUSIONSLÖSUNG.
Details zum Lieferengpass beim Medikament PARACETAMOL B. BRAUN 10 MG/ML INFUSIONSLÖSUNG
Aktuell ist die Lieferengpassmeldung für das Medikament, vertrieben von B. Braun Melsungen Aktiengesellschaft, im Zeitraum vom 08.05.2024 bis zum 31.12.2024 gültig. Das Lieferdefizit ist vor allem deshalb problematisch, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Ein alternativ wirkendes Präparat für PARACETAMOL B. BRAUN 10 MG/ML INFUSIONSLÖSUNG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es kann sich dennoch empfehlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Kaufen Sie keine Produkte ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal.
Es gibt verschiedene Ursachen für Knappheiten bei der Versorgung mit Medikamenten: Von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis hin zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch ist die hauptsächliche Wurzel des Problems darin zu finden, dass für die meisten Wirkstoffe nur noch eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Hauptsitz in China und Indien haben, was oft weit entfernt ist. Für PARACETAMOL B. BRAUN 10 MG/ML INFUSIONSLÖSUNG teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weiterhin ergänzt das Bundesinstitut dazu: "Ein Lieferengpass liegt nicht vor. Die kontinuierliche Belieferung unserer Bestandskunden ist gewährleistet, Mehrbedarfe können produktionsseitig nicht berücksichtigt werden".
PARACETAMOL B. BRAUN 10 MG/ML INFUSIONSLÖSUNG: Die Details zum Medikament
PARACETAMOL B. BRAUN 10 MG/ML INFUSIONSLÖSUNG ist ein zugelassenes Medikament und vor allem wegen seines Wirkstoffes Paracetamol von Bedeutung.
Medikament | PARACETAMOL B. BRAUN 10 MG/ML INFUSIONSLÖSUNG |
---|---|
Hersteller | B. Braun Melsungen Aktiengesellschaft |
PZN | 10280791 |
Wirkstoff | Paracetamol |
Gültigkeitszeitraum | 08.05.2024 bis 31.12.2024 |
relevant im Krankenhaus | ja |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Erhöhte Nachfrage |
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Arzneimittel-Knappheit in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Ob es im Fall PARACETAMOL B. BRAUN 10 MG/ML INFUSIONSLÖSUNG beim aktuell definierten Geltungszeitraum bleibt, kann derzeit nicht gesagt werden, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Engpass noch länger anhält.
Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden.
Immer wieder gibt es Vorschläge, um die Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu reduzieren. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen. Es wird interessant sein zu beobachten, wie sich die Umsetzung der neuen Bestimmungen auf das Problem auswirkt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 08.05.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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