Bereits im Jahr 2024 wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, dass es anhaltend auch beim Medikament DEXAMETHASON ACIS® 4 MG Lieferengpässe gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch DEXAMETHASON ACIS® 4 MG ist aktuell betroffen.
Lieferengpass beim Medikament DEXAMETHASON ACIS® 4 MG: "Unzureichende Produktionskapazitäten"
Die Meldung über den Lieferengpass für das Medikament der Firma acis Arzneimittel GmbH bleibt vorerst bis zum 17.11.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für DEXAMETHASON ACIS® 4 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Dennoch kann es sich lohnen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Unzweifelhaft ist aber: Es ist ausdrücklich davon abzuraten, im Ausland nach Alternativen zu suchen.
Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Für DEXAMETHASON ACIS® 4 MG teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "unzureichende Produktionskapazitäten" mit.
DEXAMETHASON ACIS® 4 MG: Die Details zum Medikament
Dexamethason acis® 4 mg ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Dexamethasondihydrogenphosphat-Dinatrium (Ph.Eur.) von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Typhus abdominalis
- Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens: Gehirn, nicht näher bezeichnet
- Bakterielle Meningitis, nicht näher bezeichnet
- Nicht näher bezeichnete Tuberkulose der Atmungsorgane ohne Angabe einer bakteriologischen, molekularbiologischen oder histologischen Sicherung
- Intrakranieller Abszess und intrakranielles Granulom
- Brucellose, nicht näher bezeichnet
- Bösartige Neubildung, nicht näher bezeichnet
Medikament | DEXAMETHASON ACIS® 4 MG |
---|---|
Hersteller | acis Arzneimittel GmbH |
PZN | 02592861 |
Wirkstoff | Dexamethasondihydrogenphosphat-Dinatrium (Ph.Eur.) |
Gültigkeitszeitraum | 15.01.2024 bis 02.02.2024 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Unzureichende Produktionskapazitäten |
Lieferschwierigkeiten in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall DEXAMETHASON ACIS® 4 MG unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.
Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems.
Die Bemühungen zur Eindämmung der Lieferengpässe von Arzneimitteln bestehen bereits seit einiger Zeit. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen. Die Folgen der neuen Regelungen für das Problem werden nun aufmerksam verfolgt.
+++ Redaktioneller Hinweis: Unsere Meldungen zu den Lieferengpässen werden von unseren Redakteuren produziert und regelmäßig mit neuen Recherchen angereichert. Die damit verbundenen aktuellen Daten im Artikel werden dabei durch uns vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingepflegt, was automatisiert geschieht, um möglichst aktuelle Angaben machen zu können (zuletzt am 15.01.2024). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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