Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am 26.07.2023 mitteilte, gibt es aktuell auch beim Medikament DIAZEPAM-RATIOPHARM 10 MG/ML TROPFEN ZUM EINNEHMEN Lieferengpässe. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Das gilt aktuell auch für DIAZEPAM-RATIOPHARM 10 MG/ML TROPFEN ZUM EINNEHMEN.
Ursachen für Lieferprobleme bei DIAZEPAM-RATIOPHARM 10 MG/ML TROPFEN ZUM EINNEHMEN
Für das Medikament vom Hersteller ratiopharm GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 26.07.2023 bis zum 31.10.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für DIAZEPAM-RATIOPHARM 10 MG/ML TROPFEN ZUM EINNEHMEN wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte sich dennoch auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präperate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.
Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit.
DIAZEPAM-RATIOPHARM 10 MG/ML TROPFEN ZUM EINNEHMEN: Die Details zum Arzneimittel zur Behandlung des Nervensystems
Bei Diazepam-ratiopharm 10 mg/ml Tropfen zum Einnehmen handelt es sich um ein zugelassenes Medikament, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Diazepam von Bedeutung ist.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Beschreibung des Medikaments. Dabei handelt es sich um eine internationale Klassifikation für Arzneistoffe, wobei die erste Ebene aktuell 15 Hauptgruppen umfasst, die sich nach dem Organ oder System richten, auf das der Arzneistoff seine Hauptwirkung entfaltet. DIAZEPAM-RATIOPHARM 10 MG/ML TROPFEN ZUM EINNEHMEN lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 - Nervensystem
- Ebene 2 - Psycholeptika
- Ebene 3 - Anxiolytika
- Ebene 4 - Benzodiazepin-Derivate
Diazepam-ratiopharm 10 mg/ml Tropfen zum Einnehmen gehört zur Gruppe N, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung des Nervensystems. Die Gruppe N umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteln, die bei verschiedenen Erkrankungen des Nervensystems eingesetzt werden können. Dazu gehören Anästhetika, Analgetika, Antiepileptika und Antiparkinsonmittel. Außerdem gibt es verschiedene Psycholeptika (Neuroleptika) und Psychoanaleptika (Antidepressiva), die bei psychiatrischen Erkrankungen eingesetzt werden können.
Lieferprobleme und Ursachen in der Übersicht
Medikament | DIAZEPAM-RATIOPHARM 10 MG/ML TROPFEN ZUM EINNEHMEN |
---|---|
Hersteller | ratiopharm GmbH |
PZN | 04464073 |
Wirkstoff | Diazepam |
Gültigkeitszeitraum | 26.07.2023 bis 31.10.2023 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Erhöhte Nachfrage |
Lieferschwierigkeiten in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Es ist unklar, ob im Fall DIAZEPAM-RATIOPHARM 10 MG/ML TROPFEN ZUM EINNEHMEN der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.
Gerade jetzt sind die Apotheken besonders gefragt und müssen mit viel Geschick auf die aktuellen Engpässe reagieren. Unter Umständen ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen anzubieten. Obwohl dies derzeit eine gute Lösung darstellt, sollte dieses Provisorium kein Dauerzustand werden. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu von der Ampel ein Gesetzesentwurf beschlossen worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.
+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 26.07.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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