Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am 27.07.2023 mitteilte, gibt es aktuell auch beim Medikament ALPRAZOLAM - 1 A PHARMA 1 MG TABLETTEN Lieferengpässe. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Lieferengpässe bei Medikamenten stellen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen dar. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Davon betroffen ist aktuell auch ALPRAZOLAM - 1 A PHARMA 1 MG TABLETTEN.
Ursachen für Lieferprobleme bei ALPRAZOLAM - 1 A PHARMA 1 MG TABLETTEN
Für das Medikament vom Pharmaunternehmen 1 A Pharma GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 29.06.2023 bis zum 11.08.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für ALPRAZOLAM - 1 A PHARMA 1 MG TABLETTEN wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. In jedem Fall kann es aber von Nutzen sein, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präperate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.
Verschiedene Faktoren können individuell oder in Kombination dazu führen, dass es zu einem Lieferengpass bei einem bestimmten Medikament kommt. Für ALPRAZOLAM - 1 A PHARMA 1 MG TABLETTEN sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
ALPRAZOLAM - 1 A PHARMA 1 MG TABLETTEN: Die Details zum Medikament zur Behandlung des Nervensystems
Alprazolam - 1 A Pharma 1 mg Tabletten ist ein zugelassenes Medikament und vor allem wegen seines Wirkstoffes Alprazolam von Bedeutung.
Das Medikament kann genauer eigeordnet werden, indem man das amtliche Klassifikationssystem für Arzneistoffe, das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC), verwendet. Das ATC unterteilt die Arzneistoffe in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, was einen Hinweis darauf gibt, welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich beeinflusst. ALPRAZOLAM - 1 A PHARMA 1 MG TABLETTEN lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 - Nervensystem
- Ebene 2 - Psycholeptika
- Ebene 3 - Anxiolytika
- Ebene 4 - Benzodiazepin-Derivate
Alprazolam - 1 A Pharma 1 mg Tabletten gehört zur Gruppe N, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung des Nervensystems. Die Gruppe N umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteln, die bei verschiedenen Erkrankungen des Nervensystems eingesetzt werden können. Dazu gehören Anästhetika, Analgetika, Antiepileptika und Antiparkinsonmittel. Außerdem gibt es verschiedene Psycholeptika (Neuroleptika) und Psychoanaleptika (Antidepressiva), die bei psychiatrischen Erkrankungen eingesetzt werden können.
Ursachen und Details zum Lieferengpass auf einen Blick
Medikament | ALPRAZOLAM - 1 A PHARMA 1 MG TABLETTEN |
---|---|
Hersteller | 1 A Pharma GmbH |
PZN | 00679138 |
Wirkstoff | Alprazolam |
Gültigkeitszeitraum | 29.06.2023 bis 11.08.2023 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Probleme in der Herstellung |
Arzneimittel-Knappheit in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall ALPRAZOLAM - 1 A PHARMA 1 MG TABLETTEN aufgrund des anhaltenden Engpasses.
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu endlich im Bundestag ein Gesetzesentwurf vorgestellt worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.
+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 27.07.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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