Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am 03.08.2023 mitteilte, gibt es aktuell auch beim Medikament OLANZAPIN GLENMARK 5 MG Lieferengpässe. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Zwar sind Lieferengpässe von Medikamenten in Deutschland kein gänzlich neues Problem, aber nun hat sich die Versorgungssituation durch die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg noch verschärft. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Das gilt aktuell auch für OLANZAPIN GLENMARK 5 MG.
Ursachen für Lieferschwierigkeiten bei OLANZAPIN GLENMARK 5 MG
Für das Medikament vom Pharmaunternehmen Glenmark Arzneimittel GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 17.07.2023 bis zum 29.09.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für OLANZAPIN GLENMARK 5 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte sich dennoch auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.
Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
OLANZAPIN GLENMARK 5 MG: Die Details zum Medikament zur Behandlung des Nervensystems
Olanzapin Glenmark 5 mg ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Olanzapin von Bedeutung.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Einordnung des Medikaments. Die internationale Klassifikation für Arzneistoffe unterteilt diese in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, wodurch erkennbar wird, auf welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich wirkt. OLANZAPIN GLENMARK 5 MG lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 - Nervensystem
- Ebene 2 - Psycholeptika
- Ebene 3 - Antipsychotika
- Ebene 4 - Diazepine, Oxazepine, Thiazepine und Oxepine
Olanzapin Glenmark 5 mg gehört zur Gruppe N, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung des Nervensystems. Die Gruppe N umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteln, die bei verschiedenen Erkrankungen des Nervensystems eingesetzt werden können. Dazu gehören Anästhetika, Analgetika, Antiepileptika und Antiparkinsonmittel. Außerdem gibt es verschiedene Psycholeptika (Neuroleptika) und Psychoanaleptika (Antidepressiva), die bei psychiatrischen Erkrankungen eingesetzt werden können.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Schizophrenie, nicht näher bezeichnet
- Bipolare affektive Störung, nicht näher bezeichnet
- Manische Episode, nicht näher bezeichnet
Lieferschwierigkeiten und Ursachen in der Übersicht
Medikament | OLANZAPIN GLENMARK 5 MG |
---|---|
Hersteller | Glenmark Arzneimittel GmbH |
PZN | 09465930 |
Wirkstoff | Olanzapin |
Gültigkeitszeitraum | 17.07.2023 bis 29.09.2023 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Erhöhte Nachfrage |
Lieferengpässe in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Es ist unklar, ob im Fall OLANZAPIN GLENMARK 5 MG der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.
Aktuell sind die Apotheken besonders gefordert und müssen klug auf die vorhandenen Engpässe reagieren. Bei einigen Medikamenten ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Obwohl dies derzeit gut zu funktionieren scheint, stellt es auf Dauer jedoch keine ausreichende Lösung für die Probleme dar. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu von der Ampel ein Gesetzesentwurf beschlossen worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 03.08.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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