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Lieferengpass bei BRONCHOSPRAY® AUTOHALER®: Wann ist das Medikament wieder verfügbar?

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt im Jahr 2024 mitteilte, kommt es beim Medikament BRONCHOSPRAY® AUTOHALER® weiterhin zu Lieferengpässen. Schon zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. (Foto) Suche
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Bild: Adobe Stock / fizkes

Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Das gilt aktuell auch für BRONCHOSPRAY® AUTOHALER®.

Lieferengpass beim Medikament BRONCHOSPRAY® AUTOHALER®: "Erhöhte Nachfrage"

Aktuell ist die Lieferengpassmeldung für das Medikament, vertrieben von INFECTOPHARM Arzn.u.Consilium GmbH, im Zeitraum vom 05.01.2024 bis zum 17.02.2025 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für BRONCHOSPRAY® AUTOHALER® wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. In jedem Fall kann es aber von Nutzen sein, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. In jedem Fall muss beachtet werden: Produkte sollten erst nach fachkundiger Beratung erworben werden.

Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Desweiteren ergänzt das Bundesinstitut dazu: "Durch das ALBVVG ist eine wirtschaftliche Fortführung nicht gewährleistet".

BRONCHOSPRAY® AUTOHALER®: Die Details zum Medikament

Bei BRONCHOSPRAY® AUTOHALER® handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Salbutamolsulfat von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Atemwege
  • Asthma bronchiale, nicht näher bezeichnet
  • Vorwiegend allergisches Asthma bronchiale
  • Chronische obstruktive Lungenkrankheit, nicht näher bezeichnet: FEV1 nicht näher bezeichnet
  • Nichtallergisches Asthma bronchiale
MedikamentBRONCHOSPRAY® AUTOHALER®
HerstellerJensonR+ (Ireland) Limited
PZN07820781
WirkstoffSalbutamolsulfat
Gültigkeitszeitraum05.01.2024 bis 17.02.2025
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

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Arzneimittel-Knappheit in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall BRONCHOSPRAY® AUTOHALER® ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.

Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems.
Es wird bereits seit geraumer Zeit versucht, die Lieferengpässe von Medikamenten zu bewältigen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen. Es wird interessant sein zu beobachten, wie sich die Umsetzung der neuen Bestimmungen auf das Problem auswirkt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 05.02.2025, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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