Lieferengpass bei SALBUTAMOL - 1 A PHARMA 0,1 MG DRUCKGASINHALATION, SUSPENSION: Wie lange wird die Knappheit anhalten?

Zuletzt wurde im Jahr 2023 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament SALBUTAMOL - 1 A PHARMA 0,1 MG DRUCKGASINHALATION, SUSPENSION bezieht. Schon vor längerer Zeit war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

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Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. (Foto) Suche
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Bild: Adobe Stock / USeePhoto

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch SALBUTAMOL - 1 A PHARMA 0,1 MG DRUCKGASINHALATION, SUSPENSION ist aktuell betroffen.

Details zum Lieferengpass beim Medikament SALBUTAMOL - 1 A PHARMA 0,1 MG DRUCKGASINHALATION, SUSPENSION

Die Mitteilung über den Lieferengpass für das Medikament, verkauft von 1 A Pharma GmbH (D), bleibt für den Zeitraum vom 20.07.2023 bis zum 31.12.2025 aufrechterhalten. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für SALBUTAMOL 1A PHARMA® 0.1MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Dennoch kann es sich lohnen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Lassen Sie sich vor dem Kauf von Produkten stets von Fachkräften beraten.

Viele Ursachen können dafür verantwortlich sein, dass Medikamente nicht rechtzeitig geliefert werden können. So können neben Produktionsproblemen auch regulatorische Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. behördliche Zulassungen und Kontrollen, die die Produktion und Lieferung verzögern. Für SALBUTAMOL 1A PHARMA® 0.1MG teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

SALBUTAMOL - 1 A PHARMA 0,1 MG DRUCKGASINHALATION, SUSPENSION: Die Details zum Arzneimittel

SALBUTAMOL 1A PHARMA® 0.1MG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Salbutamolsulfat von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Vorwiegend allergisches Asthma bronchiale
  • Nicht näher bezeichnete chronische Bronchitis
  • Nichtallergisches Asthma bronchiale
  • Chronische obstruktive Lungenkrankheit, nicht näher bezeichnet: FEV1 nicht näher bezeichnet
  • Emphysem, nicht näher bezeichnet
  • Asthma bronchiale, nicht näher bezeichnet
MedikamentSALBUTAMOL - 1 A PHARMA 0,1 MG DRUCKGASINHALATION, SUSPENSION
Hersteller1 A Pharma GmbH
PZN05391873
WirkstoffSalbutamolsulfat
Gültigkeitszeitraum20.07.2023 bis 31.12.2025
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

(Stand der Meldung: 13.12.2024)

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Verfügbarkeit und Ausblick

Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall SALBUTAMOL - 1 A PHARMA 0,1 MG DRUCKGASINHALATION, SUSPENSION unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.

Gerade jetzt sind die Apotheken besonders gefragt und müssen mit viel Geschick auf die aktuellen Engpässe reagieren. Unter Umständen ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen anzubieten. Obwohl dies derzeit eine gute Lösung darstellt, sollte dieses Provisorium kein Dauerzustand werden. Es wird bereits seit geraumer Zeit versucht, die Lieferengpässe von Medikamenten zu bewältigen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 13.12.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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