Zuletzt wurde im Jahr 2024 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament BRONCHOSPRAY® NOVO bezieht. Bereits am 25.10.2024 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Davon betroffen ist aktuell auch BRONCHOSPRAY® NOVO.
Lieferschwierigkeiten beim Medikament BRONCHOSPRAY® NOVO: "Erhöhte Nachfrage"
Für das Medikament vom Pharmazeuten INFECTOPHARM Arzn.u.Consilium GmbH erstreckt sich die Lieferengpassmeldung vorerst bis zum 03.03.2025. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Als Alternativpräparat für BRONCHOSPRAY® NOVO wird jedoch vom Bundesinstitut Bronchospray Autohaler vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. In jedem Fall muss beachtet werden: Produkte sollten erst nach fachkundiger Beratung erworben werden.
Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Für BRONCHOSPRAY® NOVO teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
BRONCHOSPRAY® NOVO: Die Details zum Arzneimittel
Bei BRONCHOSPRAY® NOVO handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Salbutamolsulfat von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Asthma bronchiale, nicht näher bezeichnet
- Chronische obstruktive Lungenkrankheit, nicht näher bezeichnet: FEV1 nicht näher bezeichnet
- Vorwiegend allergisches Asthma bronchiale
- Nichtallergisches Asthma bronchiale
- Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Atemwege
Medikament | BRONCHOSPRAY® NOVO |
---|---|
Hersteller | JensonR+ (Ireland) Limited |
PZN | 08872024 |
Wirkstoff | Salbutamolsulfat |
Gültigkeitszeitraum | 21.10.2024 bis 03.03.2025 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | Bronchospray Autohaler |
Begründung für den Lieferengpass | Erhöhte Nachfrage |
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Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall BRONCHOSPRAY® NOVO aufgrund des anhaltenden Engpasses.
Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden.
Schon seit längerem gab es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen. Die Folgen der neuen Regelungen für das Problem werden nun aufmerksam verfolgt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 29.10.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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