Am 30.06.2023 wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, dass es aktuell auch beim Medikament SIMVA-ARISTO® 20 MG Lieferengpässe gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Lieferengpässe bei Medikamenten stellen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen dar. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Das gilt aktuell auch für SIMVA-ARISTO® 20 MG.
Lieferengpass beim Medikament SIMVA-ARISTO® 20 MG: "Änderung des Herstellverfahrens"
Für das Medikament vom Hersteller Aristo Pharma GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 26.06.2023 bis zum 06.09.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für SIMVA-ARISTO® 20 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Wenn Sie das Medikament dringend brauchen, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Apotheker eine Lösung suchen. In jedem Fall gilt hier: Kaufen Sie keine Produkte ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal.
Verschiedene Faktoren können individuell oder in Kombination dazu führen, dass es zu einem Lieferengpass bei einem bestimmten Medikament kommt. Für SIMVA-ARISTO® 20 MG sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Änderung des Herstellverfahrens" angegeben wird. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
SIMVA-ARISTO® 20 MG: Die Details zum Herz-Kreislauf-Medikament
Simva-Aristo® 20 mg ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Simvastatin von Bedeutung.
Über das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) lässt sich das Medikament genauer zuordnen. Das ATC ist eine amtliche Klassifikation für pharmakologische Wirkstoffe, wobei auf der ersten Ebene nach aktuell 15 Hauptgruppen unterschieden wird, die bereits einen Anhaltspunkt dafür geben, auf welches Organ bzw. System der Arzneistoff seine Hauptwirkung entfaltet. SIMVA-ARISTO® 20 MG lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 - Kardiovaskuläres System
- Ebene 2 - Mittel, die den Lipidstoffwechsel beeinflussen
- Ebene 3 - Mittel, die den Lipidstoffwechsel beeinflussen, rein
- Ebene 4 - HMG-CoA-Reduktasehemmer
Simva-Aristo® 20 mg gehört zur Gruppe C, ist also demnach ein Kreislauf- Medikament. Diese ATC-Gruppe bezieht sich auf Medikamente für das Herz und das Kreislaufsystem. Sie enthält Arzneimittel zur Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck, Angina pectoris und Herzinsuffizienz sowie eine Vielzahl von weiteren Arzneimitteln, die zur Prävention und Behandlung von Herzerkrankungen eingesetzt werden.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Hyperlipidämie, nicht näher bezeichnet
- Atherosklerotische Herzkrankheit: Nicht näher bezeichnet
- Nicht näher bezeichneter Diabetes mellitus: Ohne Komplikationen: Nicht als entgleist bezeichnet
- Reine Hypercholesterinämie
- Gemischte Hyperlipidämie
Lieferengpass und Ursachen in der Übersicht
Medikament | SIMVA-ARISTO® 20 MG |
---|---|
Hersteller | Aristo Pharma GmbH |
PZN | 09900716 |
Wirkstoff | Simvastatin |
Gültigkeitszeitraum | 26.06.2023 bis 06.09.2023 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Änderung des Herstellverfahrens |
Lieferschwierigkeiten in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall SIMVA-ARISTO® 20 MG unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.
Aktuell sind die Apotheken besonders gefordert und müssen klug auf die vorhandenen Engpässe reagieren. Bei einigen Medikamenten ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Obwohl dies derzeit gut zu funktionieren scheint, stellt es auf Dauer jedoch keine ausreichende Lösung für die Probleme dar. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu endlich im Bundestag ein Gesetzesentwurf vorgestellt worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.
+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 30.06.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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