Zuletzt wurde am 13.09.2023 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament MINPROSTIN E2 VAGINALTABLETTEN bezieht. Bereits am 03.07.2023 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Zwar sind Lieferengpässe von Medikamenten in Deutschland kein gänzlich neues Problem, aber nun hat sich die Versorgungssituation durch die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg noch verschärft. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Davon betroffen ist aktuell auch MINPROSTIN E2 VAGINALTABLETTEN.
Lieferprobleme beim Medikament MINPROSTIN E2 VAGINALTABLETTEN: "Probleme beim Wirkstoffhersteller"
Für das Medikament vom Hersteller Pfizer Pharma GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 10.07.2023 bis zum 30.11.2023 gültig. Problematisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Ein alternativ wirkendes Präparat für MINPROSTIN E2 VAGINALTABLETTEN wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Dennoch kann es sich lohnen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präperate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.
Lieferengpässe können immer wieder aus verschiedenen Gründen entstehen, etwa wegen Produktionsproblemen sowie regulatorischen Hürden, die sich auf die Freigabe und den Transport von Medikamenten auswirken können. Für MINPROSTIN E2 VAGINALTABLETTEN teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "Probleme beim Wirkstoffhersteller" mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
MINPROSTIN E2 VAGINALTABLETTEN: Die Details zum Medikament für das Urogenitalsystem
Minprostin E2 Vaginaltabletten ist ein zugelassenes Medikament und vor allem wegen seines Wirkstoffes Dinoproston von Bedeutung.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Beschreibung des Medikaments. Die amtliche Klassifikation für Arzneistoffe unterteilt diese in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, wodurch erkennbar wird, auf welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich wirkt. MINPROSTIN E2 VAGINALTABLETTEN lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 - Urogenitalsystem und Sexualhormone
- Ebene 2 - Andere Gynäkologika
- Ebene 3 - Wehen fördernde Mittel
- Ebene 4 - Prostaglandine
Minprostin E2 Vaginaltabletten gehört zur Gruppe G, ist also demnach ein Medikament für das Urogenitalsystem. Innerhalb der Gruppe gibt es verschiedene Unterklassen, die sich auf spezifische Arten von Medikamenten zur Behandlung von Erkrankungen des Urogenitalsystems und zur Regulierung von Hormonen und Geschlechtsfunktionen beziehen. Dazu gehören unter anderem Hormone und Arzneimittel zur Behandlung von Impotenz.
Ursachen und Details zum Lieferengpass auf einen Blick
Medikament | MINPROSTIN E2 VAGINALTABLETTEN |
---|---|
Hersteller | Pfizer Pharma GmbH |
PZN | 03065112 |
Wirkstoff | Dinoproston |
Gültigkeitszeitraum | 10.07.2023 bis 30.11.2023 |
relevant im Krankenhaus | ja |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Probleme beim Wirkstoffhersteller |
Wann ist das Medikament wieder verfügbar?
Da der Engpass im Fall MINPROSTIN E2 VAGINALTABLETTEN möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.
Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu endlich im Bundestag ein Gesetzesentwurf vorgestellt worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 13.09.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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