Zuletzt wurde im Jahr 2023 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament ALDARA® 5% CREME bezieht. Schon zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch ALDARA® 5% CREME ist aktuell betroffen.
Lieferprobleme beim Medikament ALDARA® 5% CREME: "Probleme beim Sonstigen Hersteller"
Derzeit betrifft die Lieferengpassmeldung das Medikament von Viatris Healthcare GmbH und ist für den Zeitraum vom 11.12.2023 bis zum 02.04.2024 wirksam. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für ALDARA® 5% CREME wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Dennoch kann es sich lohnen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall muss beachtet werden: Bevor Sie Produkte kaufen, holen Sie sich bitte die Meinung qualifizierter Fachkräfte ein.
Viele Ursachen können dafür verantwortlich sein, dass Medikamente nicht rechtzeitig geliefert werden können. So können neben Produktionsproblemen auch regulatorische Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. behördliche Zulassungen und Kontrollen, die die Produktion und Lieferung verzögern. Für ALDARA® 5% CREME teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "Probleme beim Sonstigen Hersteller" mit.
ALDARA® 5% CREME: Die Details zum Arzneimittel
ALDARA® 5% CREME ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Imiquimod von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Aktinische Keratose
- Bösartige Neubildung der Haut, nicht näher bezeichnet
- Anogenitale (venerische) Warzen
Medikament | ALDARA® 5% CREME |
---|---|
Hersteller | Viatris Healthcare Limited |
PZN | 05368673 |
Wirkstoff | Imiquimod |
Gültigkeitszeitraum | 11.12.2023 bis 02.04.2024 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Probleme beim Sonstigen Hersteller |
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Lieferengpässe in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Es ist unklar, ob im Fall ALDARA® 5% CREME der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.
Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems.
Immer wieder gibt es Vorschläge, um die Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu reduzieren. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gibt es inzwischen Gesetze und Strategiepapiere. Darin sind sowohl Sofortmaßnahmen als auch langfristige Strategien festgehalten worden. Es bleibt zu beobachten, welchen Einfluss die Umsetzung der neuen Vorschriften auf das Problem haben wird.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es täglich (zuletzt am 14.03.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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