Am 12.07.2023 wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, dass es aktuell auch beim Medikament XYLOCAIN® PUMPSPRAY Lieferengpässe gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Derzeit sind viele Pharmazeuten und Apotheker damit beschäftigt, Lösungen für fehlende Arzneimittel zu finden, denn auch in Deutschland sind nun die Medikamente knapp. Immer mehr Patienten müssen deshalb auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch XYLOCAIN® PUMPSPRAY ist aktuell betroffen.
Lieferengpass beim Medikament XYLOCAIN® PUMPSPRAY: "Unzureichende Produktionskapazitäten"
Für das Medikament vom Hersteller Aspen Germany GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 14.07.2023 bis zum 31.08.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für XYLOCAIN® PUMPSPRAY wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. In jedem Fall kann es aber von Nutzen sein, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. In jedem Fall gilt hier: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.
Lieferengpässe bei Medikamenten können durch verschiedene Faktoren entstehen. Eine wichtige Ursache sind die Produktion und Verfügbarkeit von Rohstoffen, aus denen die Arzneimittel hergestellt werden. Wenn es hier Defizite gibt, kann es zu einer Unterbrechung in der Lieferkette kommen. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "unzureichende Produktionskapazitäten" mit.
XYLOCAIN® PUMPSPRAY: Die Details zum Arzneimittel zur Behandlung des Nervensystems
Xylocain® Pumpspray ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Lidocain von Bedeutung.
Das Medikament kann genauer zugeordnet werden, indem man das internationale Klassifikationssystem für Arzneistoffe, das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC), verwendet. Das ATC unterteilt die Arzneistoffe in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, was einen Hinweis darauf gibt, welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich beeinflusst. XYLOCAIN® PUMPSPRAY lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 - Nervensystem
- Ebene 2 - Anästhetika
- Ebene 3 - Lokalanästhetika
- Ebene 4 - Amide
Xylocain® Pumpspray gehört zur Gruppe N, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung des Nervensystems. Die Gruppe N umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteln, die bei verschiedenen Erkrankungen des Nervensystems eingesetzt werden können. Dazu gehören Anästhetika, Analgetika, Antiepileptika und Antiparkinsonmittel. Außerdem gibt es verschiedene Psycholeptika (Neuroleptika) und Psychoanaleptika (Antidepressiva), die bei psychiatrischen Erkrankungen eingesetzt werden können.
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Das Pumpspray ist ein Arzneimittel zur oberflächlichen Betäubung.
- Es wird angewendet bei Erwachsenen und Kindern im Alter ab 3 Jahren:
- in der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde,
- in der Zahnheilkunde,
- zur Schmerzverhütung bei der Reinigung von Schürfwunden,
- zur oberflächlichen Betäubung bei lokal begrenzten Verbrennungen
Ursachen und Details zum Lieferengpass auf einen Blick
Medikament | XYLOCAIN® PUMPSPRAY |
---|---|
Hersteller | Aspen Pharma Trading Limited |
PZN | 03839482 |
Wirkstoff | Lidocain |
Gültigkeitszeitraum | 14.07.2023 bis 31.08.2023 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Unzureichende Produktionskapazitäten |
Lieferprobleme in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Es ist unklar, ob im Fall XYLOCAIN® PUMPSPRAY der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu von der Ampel ein Gesetzesentwurf beschlossen worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 12.07.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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