Zuletzt wurde am 04.08.2023 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament ISOPTIN bezieht. Bereits am 17.07.2023 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Derzeit sind viele Pharmazeuten und Apotheker damit beschäftigt, Lösungen für fehlende Arzneimittel zu finden, denn auch in Deutschland sind nun die Medikamente knapp. Immer mehr Patienten müssen deshalb auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch ISOPTIN ist aktuell betroffen.
Ursachen für Lieferschwierigkeiten bei ISOPTIN
Für das Medikament vom Pharmaunternehmen Viatris Healthcare GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 05.07.2023 bis zum 14.08.2023 gültig. Problematisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Ein alternativ wirkendes Präparat für ISOPTIN wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Falls Sie das Medikament dringend benötigen, empfiehlt es sich, gemeinsam mit Ihrem Apotheker nach einer Lösung zu suchen. In jedem Fall gilt hier: Kaufen Sie keine Produkte ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal.
Verschiedene Faktoren können individuell oder in Kombination dazu führen, dass es zu einem Lieferengpass bei einem bestimmten Medikament kommt. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
ISOPTIN: Die Details zum Herz-Kreislauf-Medikament
Bei Isoptin handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Verapamilhydrochlorid von Bedeutung ist.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Beschreibung des Medikaments. Die internationale Klassifikation für Arzneistoffe unterteilt diese in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, wodurch erkennbar wird, auf welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich wirkt. ISOPTIN lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 - Kardiovaskuläres System
- Ebene 2 - Calciumkanalblocker
- Ebene 3 - Selektive Calciumkanalblocker mit vorwiegender Herzwirkung
- Ebene 4 - Phenylalkylamin-Derivate
Isoptin gehört zur Gruppe C, ist also demnach ein Kreislauf- Medikament. Diese ATC-Gruppe bezieht sich auf Medikamente für das Herz und das Kreislaufsystem. Sie enthält Arzneimittel zur Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck, Angina pectoris und Herzinsuffizienz sowie eine Vielzahl von weiteren Arzneimitteln, die zur Prävention und Behandlung von Herzerkrankungen eingesetzt werden.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Supraventrikuläre Tachykardie
- Instabile Angina pectoris
- Vorhofflimmern und Vorhofflattern, nicht näher bezeichnet
Lieferschwierigkeiten und Ursachen in der Übersicht
Medikament | ISOPTIN |
---|---|
Hersteller | Viatris Healthcare GmbH |
PZN | 00530896 |
Wirkstoff | Verapamilhydrochlorid |
Gültigkeitszeitraum | 05.07.2023 bis 14.08.2023 |
relevant im Krankenhaus | ja |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Erhöhte Nachfrage |
Arzneimittel-Knappheit in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall ISOPTIN ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.
Aktuell sind die Apotheken besonders gefordert und müssen klug auf die vorhandenen Engpässe reagieren. Bei einigen Medikamenten ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Obwohl dies derzeit gut zu funktionieren scheint, stellt es auf Dauer jedoch keine ausreichende Lösung für die Probleme dar. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu von der Ampel ein Gesetzesentwurf beschlossen worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 04.08.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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