Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt am 21.07.2023 mitteilte, kommt es aktuell auch beim Medikament ROSUHEXAL® 10 MG weiterhin zu Lieferengpässen. Bereits am 26.06.2023 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Derzeit sind viele Pharmazeuten und Apotheker damit beschäftigt, Lösungen für fehlende Arzneimittel zu finden, denn auch in Deutschland sind nun die Medikamente knapp. Immer mehr Patienten müssen deshalb auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch ROSUHEXAL® 10 MG ist aktuell betroffen.
Ursachen für Lieferprobleme bei ROSUHEXAL® 10 MG
Für das Medikament vom Hersteller Hexal AG ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 16.02.2023 bis zum 30.09.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für ROSUHEXAL® 10 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es lohnt sich trotzdem, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. In jedem Fall gilt hier: Kaufen Sie keine Produkte ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal.
Verschiedene Faktoren können individuell oder in Kombination dazu führen, dass es zu einem Lieferengpass bei einem bestimmten Medikament kommt. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit.
ROSUHEXAL® 10 MG: Die Details zum Herz-Kreislauf-Medikament
Bei RosuHEXAL® 10 mg handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Rosuvastatin-Hemicalcium von Bedeutung ist.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Beschreibung des Medikaments. Dabei handelt es sich um eine internationale Klassifikation für Arzneistoffe, wobei die erste Ebene aktuell 15 Hauptgruppen umfasst, die sich nach dem Organ oder System richten, auf das der Arzneistoff seine Hauptwirkung entfaltet. ROSUHEXAL® 10 MG lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 - Kardiovaskuläres System
- Ebene 2 - Mittel, die den Lipidstoffwechsel beeinflussen
- Ebene 3 - Mittel, die den Lipidstoffwechsel beeinflussen, rein
- Ebene 4 - HMG-CoA-Reduktasehemmer
RosuHEXAL® 10 mg gehört zur Gruppe C, ist also demnach ein Kreislauf- Medikament. Diese ATC-Gruppe bezieht sich auf Medikamente für das Herz und das Kreislaufsystem. Sie enthält Arzneimittel zur Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck, Angina pectoris und Herzinsuffizienz sowie eine Vielzahl von weiteren Arzneimitteln, die zur Prävention und Behandlung von Herzerkrankungen eingesetzt werden.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Leiden verschrieben:
- Reine Hypercholesterinämie
- Gemischte Hyperlipidämie
- Herz-Kreislauf-Krankheit, nicht näher bezeichnet
Ursachen und Details zum Lieferengpass auf einen Blick
Medikament | ROSUHEXAL® 10 MG |
---|---|
Hersteller | H e x a l Aktiengesellschaft |
PZN | 13569687 |
Wirkstoff | Rosuvastatin-Hemicalcium |
Gültigkeitszeitraum | 16.02.2023 bis 30.09.2023 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Erhöhte Nachfrage |
Lieferprobleme in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Es ist unklar, ob im Fall ROSUHEXAL® 10 MG der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.
Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu endlich im Bundestag ein Gesetzesentwurf vorgestellt worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 21.07.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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