Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am 20.06.2023 mitteilte, gibt es aktuell auch beim Arzneimittel L-THYROX® HEXAL® 125 ΜG Lieferengpässe. Wie lange es vermutlich zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Lieferengpässe bei Medikamenten stellen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen dar. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch L-THYROX® HEXAL® 125 ΜG ist aktuell betroffen.
Mögliche Ursachen für Lieferschwierigkeiten bei L-THYROX® HEXAL® 125 ΜG
Für das Medikament vom Pharmazeuten Hexal AG ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 14.06.2023 bis zum 08.08.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für L-THYROX® HEXAL® 125 ΜG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Dennoch kann es sich lohnen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präperate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.
Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Im vorliegenden Fall können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
L-THYROX® HEXAL® 125 ΜG: Die Details zum Hormon-Medikament
L-Thyrox® HEXAL® 125 µg ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Levothyroxin-Natrium von Bedeutung.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Einordnung des Medikaments. Die amtliche Klassifikation für Arzneistoffe unterteilt diese in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, wodurch erkennbar wird, auf welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich wirkt. L-THYROX® HEXAL® 125 ΜG lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 - Systemische Hormonpräparate, exkl. Sexualhormone und Insuline
- Ebene 2 - Schilddrüsentherapie
- Ebene 3 - Schilddrüsenpräparate
- Ebene 4 - Schilddrüsenhormone
L-Thyrox® HEXAL® 125 µg gehört zur Gruppe H, ist also demnach ein Hormon-Medikament. Die ATC-Gruppe H umfasst Arzneimittel zur Behandlung von endokrinen Erkrankungen, einschließlich Hormonen und Hormon-bezogenen Medikamenten. Diese Gruppe ist unterteilt in verschiedene Untergruppen, darunter Hormone der Hypophyse und des Hypothalamus, Kortikosteroide, Dermatika und inhalative Kortikosteroide, Schilddrüsenhormone und Antithyreoida, Arzneimittel zur Behandlung von Knochenerkrankungen, Immunsuppressiva und andere Arzneimittel zur Behandlung von endokrinen Erkrankungen.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Krankheitsbildern verschrieben:
- Bösartige Neubildung der Schilddrüse
- Nichttoxische Struma, nicht näher bezeichnet
- Hypothyreose, nicht näher bezeichnet
- Hypothyreose nach medizinischen Maßnahmen
Alles zum Lieferengpass auf einen Blick
Medikament | L-THYROX® HEXAL® 125 ΜG |
---|---|
Hersteller | H e x a l Aktiengesellschaft |
PZN | 00811773 |
Wirkstoff | Levothyroxin-Natrium |
Gültigkeitszeitraum | 14.06.2023 bis 08.08.2023 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | keine Angaben |
Wann ist das Medikament wieder verfügbar?
Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall L-THYROX® HEXAL® 125 ΜG unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.
Besonders gefordert sind derzeit die Apotheken, die mit viel Improvisation auf die entsprechenden Engpässe zu reagieren versuchen. Bei manchem Medikament ist es etwa möglich, von der Packungsgröße abweichen oder Alternativen ausgeben. Im Großen und Ganzen scheint das zwar gut zu funktionieren, langfristig ist das aber natürlich keine Lösung. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu endlich im Bundestag ein Gesetzesentwurf beschlossen worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 20.06.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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