Am 23.03.2023 wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, dass es aktuell auch beim Arzneimittel NOVIAL® Lieferengpässe gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Sie haben vom Arzt ein Rezept bekommen, aber Ihre Apotheke schickt sie kopfschüttelnd wieder heim? Seit einiger Zeit erleben das viele Menschen, denn auch in Deutschland sind nun die Medikamente knapp. Immer mehr Patienten müssen deshalb auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Das gilt aktuell auch für NOVIAL®.
Ursachen für Lieferschwierigkeiten bei NOVIAL®
Für das Medikament vom Hersteller Aspen Germany GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 31.03.2023 bis zum 31.08.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Als Alternativpräparat für NOVIAL® wird jedoch vom Bundesinstitut Novial vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präperate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.
Ob Qualitätsprobleme bei der Produktion bis hin zu Verpackungsproblemen: die Ursachen für die Lieferengpässe sind vielfältig. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
NOVIAL®: Die Details zum Medikament für das Urogenitalsystem
Novial® ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seiner Wirkstoffe Desogestrel und Ethinylestradiol von Bedeutung.
Das Medikament kann genauer eigeordnet werden, indem man das internationale Klassifikationssystem für Arzneistoffe, das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC), verwendet. Das ATC unterteilt die Arzneistoffe in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, was einen Hinweis darauf gibt, welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich beeinflusst. NOVIAL® lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 - Urogenitalsystem und Sexualhormone
- Ebene 2 - Sexualhormone und Modulatoren des Genitalsystems
- Ebene 3 - Hormonelle Kontrazeptiva zur systemischen Anwendung
- Ebene 4 - Gestagene und Estrogene, Sequenzialpräparate
Novial® gehört zur Gruppe G, ist also demnach ein Medikament für das Urogenitalsystem. Innerhalb der Gruppe gibt es verschiedene Unterklassen, die sich auf spezifische Arten von Medikamenten zur Behandlung von Erkrankungen des Urogenitalsystems und zur Regulierung von Hormonen und Geschlechtsfunktionen beziehen. Dazu gehören unter anderem Hormone und Arzneimittel zur Behandlung von Impotenz.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Kontrazeptive Maßnahme, nicht näher bezeichnet
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Das Arzneimittel ist ein kombiniertes Empfängnisverhütungsmittel zum Einnehmen (orales Kontrazeptivum - „die kombinierte Pille").
- Jede Tablette enthält eine geringe Menge von zwei verschiedenen weiblichen Geschlechtshormonen und zwar Desogestrel (ein Gelbkörperhormon) und Ethinylestradiol (ein Östrogen).
- Auf Grund der geringen Hormonmengen kann das Arzneimittel als niedrig dosierte Pille bezeichnet werden.
- Die zwei Hormone sind in unterschiedlichen Mengen in drei verschieden farbigen Tabletten enthalten. Daher spricht man von einem dreiphasigen Empfängnisverhütungsmittel.
Lieferprobleme und Ursachen in der Übersicht
Medikament | NOVIAL® |
---|---|
Hersteller | Aspen Pharma Trading Limited |
PZN | 02710869 |
Wirkstoffe | Desogestrel und Ethinylestradiol |
Gültigkeitszeitraum | 31.03.2023 bis 31.08.2023 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | Novial |
Begründung für den Lieferengpass | Probleme in der Herstellung |
Verfügbarkeit und Ausblick
Da der Engpass im Fall NOVIAL® möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.
Gerade jetzt sind die Apotheken besonders gefragt und müssen mit viel Geschick auf die aktuellen Engpässe reagieren. Unter Umständen ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen anzubieten. Obwohl dies derzeit eine gute Lösung darstellt, sollte dieses Provisorium kein Dauerzustand werden. Nach Gesprächen im März 2023 haben die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen, dass die bisher ergriffenen oder in Aussicht gestellten Strategien der Bundesregierung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln nicht ausreichen. Dementsprechend fordern die Bundesländer zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Lieferschwierigkeiten bei wichtigen Medikamenten.
+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 23.03.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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