Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am 16.02.2023 mitteilte, gibt es aktuell auch beim Medikament AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN Lieferengpässe. Wie lange es vermutlich zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Derzeit sind viele Pharmazeuten und Apotheker damit beschäftigt, Alternativen und Lösungen für fehlende Arzneimittel zu finden, denn auch in Deutschland sind nun die Medikamente knapp. Immer mehr Patienten müssen deshalb auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN ist aktuell betroffen.
Mögliche Ursachen für Lieferschwierigkeiten bei AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN
Für das Medikament vom Pharmazeuten Aristo Pharma GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 16.08.2023 bis zum 16.08.2024 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Falls Sie das Medikament dringend benötigen, empfiehlt es sich, gemeinsam mit Ihrem Apotheker nach einer Lösung zu suchen. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präperate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.
Ob Qualitätsprobleme bei der Produktion bis hin zu Verpackungsproblemen: die Ursachen für die Lieferengpässe sind vielfältig. Für AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN: Die Details zum Medikament zur Behandlung des Nervensystems
Bei Azur® compositum Zäpfchen handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seiner Wirkstoffe Codeinphosphat-Hemihydrat, Coffein und Paracetamol von Bedeutung ist.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Einordnung des Medikaments. Die internationale Klassifikation für Arzneistoffe unterteilt diese in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, wodurch erkennbar wird, auf welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich wirkt. AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 - Nervensystem
- Ebene 2 - Analgetika
- Ebene 3 - Opioide
- Ebene 4 - Natürliche Opium-Alkaloide
Azur® compositum Zäpfchen gehört zur Gruppe N, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung des Nervensystems. Die Gruppe N umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteln, die bei verschiedenen Erkrankungen des Nervensystems eingesetzt werden können. Dazu gehören Anästhetika, Analgetika, Antiepileptika und Antiparkinsonmittel. Außerdem gibt es verschiedene Psycholeptika (Neuroleptika) und Psychoanaleptika (Antidepressiva), die bei psychiatrischen Erkrankungen eingesetzt werden können.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Krankheitsbildern verschrieben:
- Otalgie
- Rheumatismus, nicht näher bezeichnet: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
- Kopfschmerz
- Neuralgie und Neuritis, nicht näher bezeichnet: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
- Arthrose, nicht näher bezeichnet: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
- Migräne, nicht näher bezeichnet
- Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Zähne und des Zahnhalteapparates
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Das Arzneimittel kann bei Kindern ab einem Alter von 14 Jahren für die Kurzzeitbehandlung von mäßig starken Schmerzen, die nicht durch andere Schmerzmittel wie z. B. Paracetamol oder Ibuprofen alleine behandelt werden können, angewendet werden.
- Dieses Arzneimittel enthält Codein. Codein gehört zu einer Gruppe von Arzneimitteln, die Opioid-Analgetika genannt werden und die schmerzlindernd wirken. Es kann alleine oder in Kombination mit anderen Schmerzmitteln wie z. B. Paracetamol angewendet werden.
Alles zum Lieferengpass auf einen Blick
Medikament | AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN |
---|---|
Hersteller | Aristo Pharma GmbH |
PZN | 06198931 |
Wirkstoffe | Codeinphosphat-Hemihydrat, Coffein und Paracetamol |
Gültigkeitszeitraum | 16.08.2023 bis 16.08.2024 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | keine Angaben |
Wann ist das Medikament wieder verfügbar?
Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.
Gerade jetzt sind die Apotheken besonders gefragt und müssen mit viel Geschick auf die aktuellen Engpässe reagieren. Unter Umständen ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen anzubieten. Obwohl dies derzeit eine gute Lösung darstellt, sollte dieses Provisorium kein Dauerzustand werden. Nach den Beratungen im Frühjahr 2023 haben sich die Regierungschefs der Länder darauf geeinigt, dass die bislang in Aussicht gestellten Vorgehensweisen der Bundesregierung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln nicht ausreichend sind. Dementsprechend fordern die Bundesländer zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Lieferschwierigkeiten bei wichtigen Medikamenten.
+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 16.02.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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