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Lieferengpass bei EZETIMIB/SIMVASTATIN GLENMARK 10 MG/80 MG: Wie lange wird das Medikament nicht lieferbar sein?

Zuletzt wurde im Jahr 2024 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament EZETIMIB/SIMVASTATIN GLENMARK 10 MG/80 MG bezieht. Bereits am 26.02.2024 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Aliaksandr

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch EZETIMIB/SIMVASTATIN GLENMARK 10 MG/80 MG ist aktuell betroffen.

Probleme in der Produktion bei EZETIMIB/SIMVASTATIN GLENMARK 10 MG/80 MG

Derzeit betrifft die Lieferengpassmeldung das Medikament von Glenmark Arzneimittel GmbH und ist für den Zeitraum vom 29.01.2024 bis zum 16.05.2025 wirksam. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für EZETIMIB/SIMVASTATIN GLENMARK 10 MG/80 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Nichtsdestotrotz könnte es sich auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Die Suche nach Alternativen im Ausland sollte unbedingt vermieden werden.

Knappheiten bei der Medikamentenversorgung können auf verschiedene Faktoren zurückgeführt werden. Diese reichen von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch liegt die vorrangige Ursache des Problems darin, dass für die meisten Wirkstoffe nur eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Sitz in Ländern wie China und Indien haben, die oft weit entfernt liegen. Für EZETIMIB/SIMVASTATIN GLENMARK 10 MG/80 MG sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme bei der Chargenprüfung" angegeben wird.

EZETIMIB/SIMVASTATIN GLENMARK 10 MG/80 MG: Die Details zum Medikament

Bei EZETIMIB/SIMVASTATIN GLENMARK 10 MG/80 MG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seiner Wirkstoffe Ezetimib und Simvastatin von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Atherosklerotische Herzkrankheit: Nicht näher bezeichnet
  • Akute ischämische Herzkrankheit, nicht näher bezeichnet
  • Gemischte Hyperlipidämie
  • Herz-Kreislauf-Krankheit, nicht näher bezeichnet
  • Reine Hypercholesterinämie
MedikamentEZETIMIB/SIMVASTATIN GLENMARK 10 MG/80 MG
HerstellerGlenmark Arzneimittel GmbH
PZN14266144
WirkstoffeEzetimib und Simvastatin
Gültigkeitszeitraum29.01.2024 bis 16.05.2025
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassProbleme bei der Chargenprüfung

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Wann ist das Medikament wieder verfügbar?

Da der Engpass im Fall EZETIMIB/SIMVASTATIN GLENMARK 10 MG/80 MG möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.

Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden.
Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen. Jetzt bleibt die Frage, wie die Umsetzung der neuen Regelungen das Problem beeinflusst.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 13.12.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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