Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt im Jahr 2024 mitteilte, kommt es beim Arzneimittel EZETIMIB/SIMVASTATIN GLENMARK 10 MG/80 MG weiterhin zu Lieferengpässen. Bereits am 26.02.2024 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Das gilt aktuell auch für EZETIMIB/SIMVASTATIN GLENMARK 10 MG/80 MG.
Probleme in der Produktion bei EZETIMIB/SIMVASTATIN GLENMARK 10 MG/80 MG
Aktuell ist die Lieferengpassmeldung für das Medikament, vertrieben von Glenmark Arzneimittel GmbH, im Zeitraum vom 29.01.2024 bis zum 10.01.2025 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für EZETIMIB/SIMVASTATIN GLENMARK 10 MG/80 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Nichtsdestotrotz könnte es sich auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Vom Kauf anderer Präparate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.
Knappheiten bei der Medikamentenversorgung können auf verschiedene Faktoren zurückgeführt werden. Diese reichen von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch liegt die vorrangige Ursache des Problems darin, dass für die meisten Wirkstoffe nur eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Sitz in Ländern wie China und Indien haben, die oft weit entfernt liegen. Für EZETIMIB/SIMVASTATIN GLENMARK 10 MG/80 MG sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme bei der Chargenprüfung" angegeben wird.
EZETIMIB/SIMVASTATIN GLENMARK 10 MG/80 MG: Die Details zum Medikament
EZETIMIB/SIMVASTATIN GLENMARK 10 MG/80 MG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seiner Wirkstoffe Ezetimib und Simvastatin von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Krankheiten verschrieben:
- Gemischte Hyperlipidämie
- Akute ischämische Herzkrankheit, nicht näher bezeichnet
- Atherosklerotische Herzkrankheit: Nicht näher bezeichnet
- Reine Hypercholesterinämie
- Herz-Kreislauf-Krankheit, nicht näher bezeichnet
Medikament | EZETIMIB/SIMVASTATIN GLENMARK 10 MG/80 MG |
---|---|
Hersteller | Glenmark Arzneimittel GmbH |
PZN | 14266144 |
Wirkstoffe | Ezetimib und Simvastatin |
Gültigkeitszeitraum | 29.01.2024 bis 10.01.2025 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Probleme bei der Chargenprüfung |
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Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall EZETIMIB/SIMVASTATIN GLENMARK 10 MG/80 MG ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.
Für Personen, die auf Langzeitmedikation angewiesen sind, ist es entscheidend, frühzeitig nach Ersatzmöglichkeiten zu suchen. Hierbei ist es von großer Bedeutung, das Rezept rechtzeitig in der Arztpraxis abzuholen und in der Apotheke vorzulegen, solange die aktuelle Medikation noch ausreicht. Auf diese Weise bleibt der Apotheke genügend Zeit, um das benötigte Medikament zu beschaffen. Dennoch sollte darauf geachtet werden, Medikamente nicht in übermäßigen Mengen zu horten, da dies die Engpässe noch verschärfen kann.
Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gibt es inzwischen Gesetze und Strategiepapiere. Darin sind sowohl Sofortmaßnahmen als auch langfristige Strategien festgehalten worden. Die Folgen der neuen Regelungen für das Problem werden nun aufmerksam verfolgt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 07.10.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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