Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt am 11.08.2023 mitteilte, kommt es aktuell auch beim Medikament MIDAZOLAM-RATIOPHARM 2 MG/ML ORALE LÖSUNG weiterhin zu Lieferengpässen. Bereits am 11.05.2023 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Derzeit sind viele Pharmazeuten und Apotheker damit beschäftigt, Lösungen für fehlende Arzneimittel zu finden, denn auch in Deutschland sind nun die Medikamente knapp. Immer mehr Patienten müssen deshalb auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch MIDAZOLAM-RATIOPHARM 2 MG/ML ORALE LÖSUNG ist aktuell betroffen.
Lieferprobleme beim Medikament MIDAZOLAM-RATIOPHARM 2 MG/ML ORALE LÖSUNG: "Unzureichende Produktionskapazitäten"
Für das Medikament vom Pharmaunternehmen ratiopharm GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 17.03.2023 bis zum 30.11.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für MIDAZOLAM-RATIOPHARM 2 MG/ML ORALE LÖSUNG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte dennoch von Vorteil sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Kaufen Sie keine Produkte ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal.
Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Für MIDAZOLAM-RATIOPHARM 2 MG/ML ORALE LÖSUNG teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "unzureichende Produktionskapazitäten" mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
MIDAZOLAM-RATIOPHARM 2 MG/ML ORALE LÖSUNG: Die Details zum Arzneimittel zur Behandlung des Nervensystems
Midazolam-ratiopharm 2 mg/ml orale Lösung ist ein zugelassenes Medikament und vor allem wegen seines Wirkstoffes Midazolam von Bedeutung.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Einordnung des Medikaments. Die internationale Klassifikation für Arzneistoffe unterteilt diese in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, wodurch erkennbar wird, auf welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich wirkt. MIDAZOLAM-RATIOPHARM 2 MG/ML ORALE LÖSUNG lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 - Nervensystem
- Ebene 2 - Psycholeptika
- Ebene 3 - Hypnotika und Sedativa
- Ebene 4 - Benzodiazepin-Derivate
Midazolam-ratiopharm 2 mg/ml orale Lösung gehört zur Gruppe N, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung des Nervensystems. Die Gruppe N umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteln, die bei verschiedenen Erkrankungen des Nervensystems eingesetzt werden können. Dazu gehören Anästhetika, Analgetika, Antiepileptika und Antiparkinsonmittel. Außerdem gibt es verschiedene Psycholeptika (Neuroleptika) und Psychoanaleptika (Antidepressiva), die bei psychiatrischen Erkrankungen eingesetzt werden können.
Lieferschwierigkeiten und Ursachen in der Übersicht
Medikament | MIDAZOLAM-RATIOPHARM 2 MG/ML ORALE LÖSUNG |
---|---|
Hersteller | ratiopharm GmbH |
PZN | 11024506 |
Wirkstoff | Midazolam |
Gültigkeitszeitraum | 17.03.2023 bis 30.11.2023 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Unzureichende Produktionskapazitäten |
Arzneimittel-Knappheit in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Es ist unklar, ob im Fall MIDAZOLAM-RATIOPHARM 2 MG/ML ORALE LÖSUNG der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu von der Ampel ein Gesetzesentwurf vorgestellt worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 11.08.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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