Zuletzt wurde im Jahr 2024 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament MIOCHOL® E bezieht. Bereits am 01.11.2024 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Davon betroffen ist aktuell auch MIOCHOL® E.
Produktionsprobleme bei MIOCHOL® E
Für das Medikament vom Hersteller Dr. Gerhard Mann Chem.-pharm.Fabrik GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 01.11.2024 bis zum 30.04.2025 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Als Alternativpräparat für MIOCHOL® E wird jedoch vom Bundesinstitut Miochol-E Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Instillationslösung zur intraokularen Anwendung vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Die Suche nach Alternativen im Ausland sollte unbedingt vermieden werden.
Es gibt verschiedene Ursachen für Knappheiten bei der Versorgung mit Medikamenten: Von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis hin zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch ist die hauptsächliche Wurzel des Problems darin zu finden, dass für die meisten Wirkstoffe nur noch eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Hauptsitz in China und Indien haben, was oft weit entfernt ist. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird. Desweiteren ergänzt das Bundesinstitut dazu: "Es steht kein Alternativpräparat bzw. eine Kompensation zur Verfügung. Bei der Erstmeldung wurde versehentlich das Produkt mit Lieferengpass unter Alternativpräparat angegeben. Eine nachträgliche Löschung dieses Feldes im Zuge einer Änderungsmeldung ist systemseitig nicht möglich".
MIOCHOL® E: Die Details zum Arzneimittel
MIOCHOL® E ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Acetylcholinchlorid von Bedeutung.
Medikament | MIOCHOL® E |
---|---|
Hersteller | Dr. Gerhard Mann chem.-pharm. Fabrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
PZN | 01084648 |
Wirkstoff | Acetylcholinchlorid |
Gültigkeitszeitraum | 01.11.2024 bis 30.04.2025 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | Miochol-E Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Instillationslösung zur intraokularen Anwendung |
Begründung für den Lieferengpass | Probleme in der Herstellung |
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Lieferprobleme in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Ob es im Fall MIOCHOL® E beim aktuell definierten Geltungszeitraum bleibt, kann derzeit nicht gesagt werden, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Engpass noch länger anhält.
Aktuell sind die Apotheken besonders gefordert und müssen klug auf die vorhandenen Engpässe reagieren. Bei einigen Medikamenten ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Obwohl dies derzeit gut zu funktionieren scheint, stellt es auf Dauer jedoch keine ausreichende Lösung für die Probleme dar.
Es wird bereits seit geraumer Zeit versucht, die Lieferengpässe von Medikamenten zu bewältigen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Wir werden sehen, wie sich die Umsetzung der neuen Regelungen auf das Problem auswirkt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 03.12.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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